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Lebendige Ortskerne in den Stadtteilen stärken

Hessisches Dorfentwicklungsprogramm fördert private Baumaßnahmen

Mit dem Ziel, die ländlichen Stadtteile zu stärken, ist Bensheim vor wenigen Wochen in das Förderprogramm „Dorfentwicklung“ des Landes Hessen aufgenommen worden. Das Programm sieht vor, sowohl kommunale als auch private Projekte finanziell zu unterstützen, wenn sie der Aufwertung des Dorfmittelpunktes dienen. Das Leben in ländlichen Gebieten soll damit langfristig ebenso attraktiv bleiben wie das Wohnen in der Stadt. In Bensheim kommt das Förderprogramm bei privaten Maßnahmen in allen Stadtteilen bis auf die Kernstadt und Auerbach zum Tragen.
„Es ist wichtig, die Dorfzentren in den ländlich geprägten Bensheimer Stadtteilen langfristig als lebendige Mittelpunkte zu stärken. Für die Bürgerinnen und Bürger spielen sie eine Schlüsselrolle bei der Wahrnehmung der Lebensqualität in ihrem Ort“, sagt Erster Stadtrat Helmut Sachwitz. Er skizziert die weiteren Schritte bei der Umsetzung des Förderprogramms in Bensheim: „Zunächst wird ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) erstellt, das zum Beispiel genau festgelegt, was jeweils als Ortskern und somit als Fördergebiet gilt.“ Die Vorlage des Konzepts ist bis Ende 2020 geplant. In der Förderphase, die ab dem Frühjahr 2021 beginnt, können auch Privatpersonen für bestimmte Bauprojekte Fördermittel beantragen. Eine Ausnahme bilden Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden: Sie können nach individueller Prüfung unter bestimmten Bedingungen schon 2020 gefördert werden.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien kommt eine Förderung in Frage, wenn sie zum Beispiel Gebäude oder Hof-, Garten- und Grünflächen umnutzen, sanieren oder neu bauen. Auch der Umbau von Wirtschaftsgebäuden – wie etwa Scheunen – zu Wohnungen, die Umnutzung und Sanierung von Kulturdenkmälern oder auch der städtebaulich verträgliche Rückbau von Gebäuden sind förderungsfähig. Die finanzielle Unterstützung durch das Dorfentwicklungsprogramm wird an bestimmte Vorgaben gebunden sein – beispielweise in Bezug auf die verwendeten Materialien und die Gestaltung. In der Förderphase können private Antragsteller kostenlose Beratungsangebote nutzen, um sich über diese Bedingungen zu informieren.