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Magistrat nimmt zum Bundesverkehrswegeplan Stellung

Der Magistrat hat zu dem kürzlich vom Verkehrsministerium vorgestellten Bundesverkehrswegeplan Stellung bezogen. Die Planung des Bundes sieht die Erweiterung der A 5 auf sechs Fahrstreifen zwischen der südlichen Landesgrenze Hessen/Baden-Württemberg und dem Darmstädter Kreuz vor, gleiches gilt für die A 67 zwischen Mönchhofdreieck und Lorsch. Außerdem grenzen die Planungen zur Bahn-Neubaustrecke Frankfurt/Mannheim in Langwaden an Bensheim.

In einem ausführlichen Schreiben an das Bundesverkehrsministerium begrüßt der Magistrat ausdrücklich die Aufnahme der Vorhaben von A 5 und A 67 in die Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung“. Die Bündelung von Verkehrstrassen, insbesondere der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim mit der A 67 wird positiv gesehen, vor allem aufgrund des damit einhergehenden besseren Lärmschutzes für die Bevölkerung.

In Bezug auf die Schienenneubaustrecke schließt sich der Magistrat inhaltlich der teils kritischen Stellungnahme des Kreises Bergstraße an. Kritisiert werden unterem Transparenzdefizite aufgrund unterschiedlicher Prognosewerte für den Güter- und Personenverkehr und eine unverhältnismäßige Gewichtung im Rahmen der Nutzen-Kosten-Bewertung, da der Nutzen einer Reisezeitverkürzung im Verhältnis zur Gewichtung der Veränderung der Lärmbelastung sehr hoch ausfällt. Kritisch gesehen wird auch eine unzureichende Entlastung der Bestandstrecken vom Güterverkehr, obwohl bereits heute die Bestandstrecken im Kreis Bergstraße teilweise überlastet sind. Moniert wird eine unzureichende Kostenschätzung für den Tunnelbau zwischen Langwaden und Lorsch.

Der Magistrat der Stadt Bensheim befürwortet und unterstützt trotz der kritischen Punkte grundsätzlich die Neubaustrecke, sagt aber auch, dass bei der konkreten Planung und Umsetzung des Vorhabens Kernforderungen zu berücksichtigen sind: So ist die Strecke in gebündelter Form entlang der A 67 zu führen. Auch eine Tunnellösung zwischen Langwaden und Lorsch ist unter der besonderen Berücksichtigung des Grundwasserschutzes zu realisieren. An allen Bestandstrecken müssen Lärmschutzmaßnahmen mindestens im Standard einer Neubaustrecke umgesetzt werden. Ferner soll die Neubaustrecke als Mischverkehrsstrecke verwirklicht werden, um die Bestandsstrecken vom Güterverkehr zu entlasten.

Aus Sicht der Stadt Bensheim ist insbesondere der Erhalt der Möglichkeit einer S-Bahn-Anbindung sowohl nach Norden als auch nach Süden unabdingbar. Auch sind die Haltepunkte an Bestandstrecken und die Zugfrequenzen zu erhalten, das gilt vor allem für den IC-Haltepunkt am Bensheimer Bahnhof. Keinesfalls darf das Projekt zu einer stärkeren Lärmbelastung der Menschen in der Region führen. Ziel soll außerdem eine verbesserte Anbindung von Wiesbaden und Darmstadt an den Frankfurter Fernbahnhof und den Flughafen Frankfurt sein. Gefordert wird bereits vor Planungsbeginn die Einrichtung eines Projektbeirates unter Einbezug der Bürgerinitiativen, Landräte, Kommunen, Regionalverbände, Regierungspräsidien sowie Naturschutzverbänden und der Berücksichtigung von deren Empfehlungen u. a. zu Maßnahmen zum Schutz von Anwohnern und Umwelt.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird das Bundesverkehrsministerium eine überarbeitete Fassung des Bundesverkehrswegeplans vorlegen, die Grundlage für den Kabinettbeschluss der Bundesregierung sein wird.