Magistrat: Satzung über Leinenzwang für Hunde seit März in Kraft
In der Vergangenheit hatte die Stadt Bensheim immer auf entsprechende Informationen und das Verständnis der Hundehalter gesetzt, geholfen hat es leider wenig. Immer wieder und in zunehmender Anzahl kam es im Stadtgebiet zu Vorfällen, bei denen Wildtiere, insbesondere Rehe, während der Brut- und Setzzeit durch frei laufende Hunde gerissen wurden. Da auch andere Kommunen mit diesem Thema zu kämpfen haben, hat auch die Stadt Bensheim beschlossen, dem Problem mit einer Satzung zu begegnen.
Daher hat die Stadt den Erlass einer Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit verabschiedet. Die darin verordnete Anleinpflicht gilt vom 1. März bis zum 30. Juni und in der Flur (Feld, Forst, Brache) im gesamten Gemarkungsgebiet der Stadt Bensheim. Aufgrund der Satzung gelten Verstöße gegen die darin enthaltenen Regelungen als Ordnungswidrigkeiten, die mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden können.