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Marktplatz: „Schorschblick“ und Belebung als zentrale Elemente

Schorschblick

Stadt Bensheim nimmt Stellung zu der aktuellen Situation

In Abstimmung mit dem Verwaltungsgericht Darmstadt hat der Magistrat der Stadt Bensheim die EU-Bekanntmachung für den Wettbewerb am Marktplatz beschlossen. Damit handelt man nicht dem Eilantrag zuwider: Die Ausschreibung kann aus sachlichem Grund abgebrochen werden, sofern die Bürgerinitiative bis Anfang Juli genügend Unterschriften gesammelt haben sollte. „Wir müssen im Sinne unserer Innenstadt aber jetzt dringend die nächsten Schritte gehen“, warnt Bürgermeister Rolf Richter vor weiteren Verzögerungen. Man habe bereits aus Rücksicht auf die BI mehrere Wochen mit der Ausschreibung gewartet, betont Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung.

Richter und Rauber-Jung rufen nochmals in Erinnerung, dass dem jetzt seitens der Stadt Bensheim eingeschlagenen Weg ein langer und offener Prozess vorangegangen ist, an dem sich die Bürgerschaft beteiligen konnte und diese Möglichkeit von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wurde. Das Bürgernetzwerk und die Stadt Bensheim hatten in mehreren Bürgerveranstaltungen eine umfassende Beteiligung ermöglicht. Alle Planungen zum Marktplatz werden immer unter Berücksichtigung der im Prozess geäußerten Bürgermeinungen ausgearbeitet, die einzelnen Projektschritte wurden und werden stets transparent dargelegt. Die in dem Prozess erarbeiteten Eckpunkte sind daher in die weiteren Planungen eingeflossen: Zentrale Punkte sind der Erhalt des uneingeschränkten „Schorschblicks“ und die Belebung des Marktplatzes.

Jede weitere Extraschleife hat lange zeitliche Verzögerungen zur Folge

Jeder, der sich jetzt mit dem Thema befasst, sollte sich bewusst machen, dass jede weitere Extraschleife lange zeitliche Verzögerungen zur Folge hätte. „Gerade jetzt, da die Innenstadt dringender denn je belebt werden muss, verlieren wir wertvolle Zeit“, betont Richter.

In der gestrigen Sondersitzung des Magistrats wurde nochmals herausgestellt, dass der Hinweis des Verwaltungsgerichts nicht der Rechtsauffassung des Magistrats entspricht, dieser aber selbstverständlich respektiert wird. Daher hat man entschieden, die geplante Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung zurückzuziehen. Inhalt dieser Vorlage war, den Antrag der Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ auf Fristverlängerung abzulehnen. In dem Antrag hatte die Bürgerinitiative die Wiedereinsetzung des Bürgerbegehrens in den vorigen Stand, also zu Beginn der Corona-bedingten Beschränkungen am 21. März, und damit eine Fristverlängerung um 20 Tage beantragt. Die kommunalen Spitzenverbände – der hessische Städte- und Gemeindebund sowie der hessische Städtetag – sehen allerdings diese Fristverlängerung juristisch als nicht zulässig an.

Wie sehen die Planungen der Stadt für den Marktplatz aus?

Bensheim möchte die innerstädtische Lage am Marktplatz aufwerten. Die Stadt will einen Ort mit ganzjähriger Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen und Altersschichten schaffen. Ein Neubau für eine Gastronomie, eine öffentliche Toilette und die Gestaltung der umgebenden Fläche inklusive Marktplatz und dem Glatzer Platz sollen dies ermöglichen. Der zentrale Bürgerwunsch, der Erhalt des Blicks auf die Fassade von St. Georg, wird bei allen Überlegungen und Planungen berücksichtigt.