Neuerungen im Pflegestärkungsgesetz II: Wer ist von den Auswirkungen betroffen?
Seit dem ersten Januar 2017 greift eine große Reform der Pflegeversicherung. Das Pflegesystem mit den Pflegestufen 1, 2 und 3 wurde durch ein anderes System mit Pflegegraden von 1 bis 5 abgelöst. Auch die Einstufungskriterien wurden, basierend auf dem neu eingeführten Pflegebedürftigkeitsbegriff, neu definiert.
Diese Neuerungen werfen Fragen auf, denen sich das Netzwerk Demenz am Dienstag, 31. Januar, im Rahmen eines Vortrags annimmt. Dipl. Sozialarbeiterin Alexandra Mandler-Pohen von der Seniorenberatung des Caritasverbandes Darmstadt informiert um 19 Uhr im Caritas Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth in Bensheim (Heidelberger Straße 50) über das Pflegestärkungsgesetz II.
Sie beantwortet Fragen wie: Welche Folgen hat die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs? Was ändert sich alles im Jahr 2017? Wie bin ich von den Neuerungen betroffen? Muss ich diesbezüglich Anträge stellen? Welche Möglichkeiten ergeben sich für mich?
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen.
Kontakt: Caritasverband Darmstadt, Alexandra Mandler-Pohen, Tel. 06252/990129, Mail: a.mandler@caritas-bergstrasse.de und Netzwerk Demenz Bensheim, Tel: 06251/14-190 oder -296, Mail: demographie@bensheim.de.