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Positionspapier der Städte Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg zur geplanten Neubaustrecke Frankfurt am Main - Mannheim

Die Städte Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg haben beschlossen, das Positionspapier zur geplanten Neubaustrecke "Frankfurt am Main - Mannheim" als offenen Brief an die Öffentlichkeit zu geben.

Die Städte Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg als die drei wichtigsten kommunalen Gebietskörperschaften der Hessischen Bergstraße möchten nachfolgend – und in Kenntnis der „Gemeinsamen Erklärung der südhessischen Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Landräte“ vom September 2016 – ihre wichtigsten Positionen im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Neubaustrecke Frankfurt am Main – Mannheim“ darlegen.

Einrichtung eines Projektbeirates

Die frühzeitige Einrichtung eines Projektbeirates zur Verfahrens- und Projektbegleitung nach dem Vorbild der Rheintalbahn wird grundsätzlich unterstützt. Ziel des Projektbeirates muss es sein, die kommunalen und regionalen Interessen frühzeitig einzubinden, verbunden mit dem Auftrag, konsensfähige Empfehlungen an den Vorhabenträger auszusprechen. Hierzu sind alle relevanten Akteure einzuladen (Landräte, Kommunen, Regionalverbände, Regierungspräsidien sowie Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände) und deren Maßnahmenempfehlungen zum Schutz von Anwohnern und der Natur ernsthaft in die Planung einzubinden.

Trassenführung und Bündelung der Ausbaupläne

Die Trassenführung der Neubaustrecke (NBS) Frankfurt am Main – Mannheim ist für die Städte Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg im Kreis Bergstraße ausschließlich in Bündelung mit der A67 vorstellbar. Im Falle einer Realisierung sind die Ausbaupläne der A67 mit denen der NBS zu bündeln. Nur mit dieser Bündelung ist der Flächenverbrauch zu minimieren, ein ausreichender Lärmschutz für bewohnte Gebiete zu sichern und die bauzeitliche Beeinträchtigung auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Anbindung der Hessischen Bergstraße an den Frankfurter Flughafen

Die Nordanbindung vom Hbf Darmstadt an die NBS und somit zum Fernbahnhof (Flughafen Frankfurt) muss gewährleistet sein, um die Einwohner der Hessischen Bergstraße besser an den Frankfurter Flughafen und seine nationalen und internationalen Verkehrsrelationen anzubinden. Darüber hinaus ist die Weiterführung in Richtung Wiesbaden anzustreben, um die Erreichbarkeit der Landeshauptstadt für die Bürger/innen aus der Region Bergstraße zu verbessern.

Bedeutung des Nah- und Fernverkehrs für die Hessische Bergstraße

Eine Entmischung auf den Bestandstrecken darf nicht dazu führen, dass der Personenfernverkehr ausschließlich auf der Neubaustrecke geführt wird. Die IC-Haltepunkte entlang der Bergstraße sind insbesondere angesichts der täglichen Pendlerströme nach Norden (Frankfurt) und Süden (Heidelberg – Stuttgart/Karlsruhe) zwingend zu erhalten und in ihrer Taktung zu verbessern. Die Verlagerung der ICE-Züge tagsüber auf die NBS darf nicht dazu führen, dass frei werdende Kapazitäten für mehr Güterzüge genutzt werden und zu einer stärkeren Lärmbelastung der Menschen in der Region führen. Die Trassenkapazitäten sind vielmehr für eine verbesserte Nahverkehrsanbindung des Kreises Bergstraße zu nutzen. Fahrzeitverkürzung und eine Erhöhung der Pünktlichkeit im Nahverkehr müssen erreicht werden. Aus Sicht der Städte Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg ist insbesondere der Erhalt der Möglichkeit einer S-Bahn-Anbindung sowohl nach Norden als auch nach Süden unabdingbar.

Verlagerung des Güterverkehrs auf die NBS

Die Verlagerung der nächtlichen Güterverkehre weg von den Bestandsstrecken (Rhein-Neckar-Bahn und Riedbahn) auf die geplante Neubautrasse wird begrüßt. Diese Verlagerungspotenziale müssen vollständig ausgeschöpft werden, um eine Lärmentlastung der Anwohner herbeizuführen. Hierzu gehört auch, von Norden kommend und noch vor Darmstadt, die direkte Zuführung des Güterverkehrs auf die Neubaustrecke. Um Verlagerung des nächtlichen Güterverkehrs auf die NBS zu ermöglichen, sind die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen (vgl. EU-Richtlinie zum Diskriminierungsverbot für Eisenbahnunternehmen).

Lärmschutz

Im Rahmen der Neuplanung der NBS sind die erhöhten nächtlichen Lärmemissionen bei der Maßnahmenplanung für den Lärmschutz der Anwohner ausschlaggebend. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Planungen zu den Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen werden, um die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten. Die Realisierung des bergmännischen Tunnels (siehe unten) darf nicht dazu führen, dass der bereits planfestgestellte oberirdische Ausbau der A67 zu Lasten der Anwohner

Langwadens erfolgt. Hier müssen ein optimierter Lärmschutz und eine Verbesserung der aktuellen Lärmsituation vor Ort das Ziel sein. An allen Bestandstrecken werden Lärmschutzmaßnahmen mindestens im Standard einer Neubaustrecke gefordert (auch zeitlich vorlaufend). Es darf zu keiner Neuverlärmung von Siedlungsbereichen kommen.

Bergmännischer Tunnel

Bei einer Bündelung der Neubautrasse entlang der A67 ist die Realisierung des bereits seit 2008 geforderten langen bergmännischen Tunnels und die möglichst weitgehende Bündelung mit der A 67 nach Süden unverzichtbar. Allerdings sollte der bergmännische Tunnel vor dem Hintergrund des zu erwartenden Güterverkehrs (prognostizierter Anstieg bis 2030 um bis zu 43%) bereits nördlich von Langwaden und nördlich des bestehenden FFH- und Vogelschutzgebietes (Jägersburger/Gernsheimer Wald) beginnen. Nur dann ist ein verlässlicher Lärmschutz für die Anwohner der Ortsteile Bensheims (Fehlheim, Schwanheim und insbesondere Langwaden) sowie die Vermeidung des Eingriffs in wertvolle Lebensräume der Natura 2000-Schutzgebiete zu erzielen.

Rolf Richter, Bürgermeister Bensheim

Rainer Burelbach, Bürgermeister Heppenheim

Dr. Holger Habich, Bürgermeister Zwingenberg