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Stadtverwaltung Bensheim

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Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Grundstückseigentümer sind ganzjährig dazu verpflichtet, den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern im Blick zu haben. Gerade für ältere Menschen, Kinder und Menschen mit einer Sehbehinderung stellen nicht zurück geschnittene Bäume oder Sträucher eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Auch das Freischneiden von Straßenlaternen muss beachtet werden, generell dürfen Lichtquellen nicht beeinträchtigt werden.

Auf diese Vorgaben weist das Team Ordnung der Stadt Bensheim hin: Entsprechend der städtischen Satzung sind die Grundstückeigentümer dafür verantwortlich, dass die auf dem Grundstück gepflanzten Bäume und Sträucher nicht über die Grenzen hinaus wachsen. Zum einen geht es dabei um die Verletzungsgefahr durch überhängende Äste oder Zweige, zum anderen um das Verdecken von Verkehrs- und Hinweisschildern. Der Hinweis der Stadt gilt nicht nur für Grundstücke im Stadtgebiet: Auch im Außenbereich, beispielsweise in den Hohlwegen, kann der Wildwuchs Winzer, Landwirte oder Spaziergänger beeinträchtigen.

Die Verpflichtung zum Rückschnitt gilt unabhängig von den Vegetationszeiten das ganze Jahr über und auch dann, wenn das Grundstück vermietet oder verpachtet ist – denn im Schadensfall haftet der Grundstückseigentümer.