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Stadt weist auf Satzung über Leinenzwang für Hunde hin

Immer wieder kommt es im Stadtgebiet zu Vorfällen, bei denen Wildtiere, insbesondere Rehe und Vögel, während der Brut- und Setzzeit durch frei laufende Hunde gerissen werden. Die Stadt Bensheim hat daher 2018 beschlossen, dem Problem mit einer Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit zu begegnen.

Die darin verordnete Anleinpflicht gilt vom 1. März bis zum 30. Juni und in der Flur (Feld, Forst, Brache) im gesamten Gemarkungsgebiet der Stadt Bensheim. Aufgrund der Satzung gelten Verstöße gegen die darin enthaltenen Regelungen als Ordnungswidrigkeiten, die mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden können.