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Stadt weiter für nächtliches Tempolimit auf der A5

Magistrat kritisiert Ablehnung des Antrags durch „Hessen Mobil“

Basierend auf der 2016 getroffenen Koalitionsvereinbarung möchte die Bensheimer Stadtverwaltung den lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürgern, die in der Nähe der Bundesautobahn A5 wohnen, eine bessere Nachtruhe verschaffen: Mit diesem Ziel beantragte der Magistrat im März 2018 bei „Hessen Mobil“ die Einführung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A5. Zwischen Heppenheim und Zwingenberg, so der Wunsch, sollte nachts ein Tempolimit von 100 Kilometer pro Stunde gelten.

Inzwischen hat die Landesverkehrsbehörde den Antrag geprüft und abgelehnt. Als Begründung beruft sich „Hessen Mobil“ auf Berechnungen, nach denen eine solche Maßnahme die Lärmbelastung im betroffenen Wohngebiet lediglich um ein Dezibel verringern würde. Dem gegenüber, so die Behörde, seien „die Reisezeitverluste für den Kraftfahrzeugverkehr höher einzuschätzen“. Das Trostpflaster von „Hessen Mobil“: Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner würden gemäß dem Schreiben zeitnah durch „Hessen Mobil“ über die Möglichkeit passiver Schallschutzmaßnahmen unterrichtet.

Stadtrat Andreas Born dazu: „Diese ablehnende Entscheidung von ‚Hessen Mobil‘ wollen wir nicht hinnehmen.“ Der Verkehrsdezernent hat umgehend bei der Landesbehörde nachgehakt: „Wir haben ‚Hessen Mobil‘ aufgefordert, die errechneten Reisezeitverluste, die sich aus einem Tempolimit ergeben würden, konkret zu beziffern – erst dann können wir dieses Argument bewerten.“ 

Ein offener Punkt ist laut Born auch die Berechnung: „Wir möchten genauer wissen, welche Stellen entlang der BAB 5 betroffen sind“, so der Stadtrat. Laut der bundesweit gültigen Lärmschutz-Richtlinie, auf die sich „Hessen Mobil“ beruft, liegt die Grenze für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen bei einem Wert von 60 Dezibel bei Nacht in Wohngebieten – die aktuellen Analysen der Landesverkehrsbehörde hätten offenbar geringere Werte ergeben.

Der Vertreter des Magistrats verweist allerdings auch auf Bereiche in Hessen und anderen Bundesländern, in denen bei einer vergleichbaren Lärmbelastung nächtliche Tempolimits auf Autobahnen realisiert werden konnten.