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Stadtführungen werden ab Juli wieder angeboten

Im Juli können Stadtführungen in Bensheim wieder ganz „real“ erlebt werden. Corona-bedingt war das Angebot der Tourist-Info seit März ausgesetzt, bei digitalen Stadtführungen haben aber tausende Menschen Bensheim näher kennen lernen können, dieses neue Angebot wurde sehr gut angenommen.

Am 11. Juli starten dann wieder die „echten Führungen“ mit einer öffentlichen Führung durch das Auerbacher Schloss. Am 18. Juli folgt eine öffentliche Kinderstadtführung. Die maximale Teilnehmeranzahl beträgt zehn Personen. Es müssen vorher Tickets für 3 Euro bei der Tourist Information gekauft werden.

Ab 1. August startet dann der Regelbetrieb der öffentlichen Führungen: Jeden ersten und dritten Samstag im Monat findet bis Oktober eine öffentliche Stadtführung statt. Der historische Rundgang führt durch die Bensheimer Altstadt mit dem

historischen Marktplatz. Die Fachwerkhäuser bilden die Kulisse für die

nächste Station: Das Museum der Stadt beherbergt nicht nur in seinem Innern sehenswerte Ausstellungsstücke, auch von außen hat das Gebäude einige Besonderheiten zu bieten. Das nach Norden eingeschossige und nach Süden zweigeschossige  Museumsgebäude geht wohl auf den Rest des einstigen Lorscher

Klosterhofes zurück. In dem barocken Eingangsportal fällt die eineinhalbflügelige Tür im Stile Louis-seize auf. Weiter geht es zur katholischen Pfarrkirche von St. Georg, der Weg führt dann zum ältesten Fachwerkhaus der Region, dem Walderdorffer Hof.

Auf Anfrage können auch wieder Laternenführungen, Brunnenführungen, die Kulinarische Stadtführung und die Stadtführung im historischen Gewand gebucht werden.

Jeden zweiten Samstag im Monat steht bis September eine öffentliche Schlossführung auf dem Programm. Tickets gibt es ausschließlich bei der Tourist Information zum Preis von 3 Euro pro Teilnehmer.

Selbstverständlich unterliegen alle Angebote den Auflagen der Corona-Verordnungen: Die maximale Gruppenstärke beträgt zehn TeilnehmerInnen plus GästeführerIn. Beim Ticketkauf muss ein Datenblatt ausfüllen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss eingehalten werden, ausgenommen sind Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes. Kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.