Über 30.000 Wahlberechtigte können in Bensheim zur Wahl gehen
Am 24. September entscheiden rund 61,5 Millionen bundesdeutsche Bürger, wer in den kommenden vier Jahren in Berlin regieren wird. In Bensheim sind dann laut bisherigem Stand 30.150 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Über 5000 Bürger (mehr als 16 Prozent) haben das schon getan und die Möglichkeit der Briefwahl genutzt. Möglich ist die Form der Stimmabgabe noch bis 22. September, 18 Uhr.
Briefwahl
Bis dahin können die Briefwahlunterlagen zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro in der Alten Faktorei, beziehungsweise in der Verwaltungsstelle Auerbach, angefordert werden. Wer nicht direkt vor Ort wählen möchte, muss darauf achten, dass der Stimmzettel bis 18 Uhr am Wahlsonntag im Rathaus vorliegt.
Beantragt werden können die Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung, die inzwischen jedem Wahlberechtigten vorliegen sollte, oder mit dem Personalausweis direkt vor Ort in der Alten Faktorei. Auch online (www.bensheim.de) kann der Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
Stimmzettel
Wer seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, kann dies am 24. September zwischen 8 und 18 Uhr tun. Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Hier sollten insbesondere die Wahlberechtigten, die bisher in der Rodensteinschule ihre Stimme abgegeben haben, auf ihr neues Wahllokal achten.
Auf dem Stimmzettel sind nur zwei Kreuzchen zu machen: einmal bei der Erststimme, also für den jeweiligen Wahlkreiskandidaten, und einmal bei der Zweitstimme.
Wahlsonntag
Einige Wahlbenachrichtigungen weisen oben rechts ein Piktogramm mit einem Rollstuhlfahrer auf. Das bedeutet, dass das angegebene Wahllokal barrierefrei zugänglich ist. Wahlberechtigte, deren Wahllokal für die Stimmabgabe barrierefrei sein muss, deren Wahlbenachrichtigungskarte aber nicht mit einem Piktogramm gekennzeichnet ist, können sich für weitere Informationen an das Wahlbüro unter Tel. 58263-22 oder 58263-23 wenden.
Zur Stimmabgabe im Wahllokal reicht die Vorlage der Wahlbenachrichtigung. Sollte sie nicht auffindbar oder vergessen worden sein, ist zur Feststellung der Wahlberechtigung die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel, so dass mit ersten Ergebnissen zwischen 18.30 und 19 Uhr zu rechnen ist. Die jeweiligen Wahlergebnisse aus den Wahllokalen werden in der Reihenfolge der Eingangsmeldungen im Internet auf der Homepage der Stadt Bensheim hier veröffentlicht.