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Stadtverwaltung Bensheim

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Viele Aufträge bleiben in der Region

Über 70 Prozent der von der Stadt Bensheim vergebenen Aufträge über 10.000 Euro sind im Jahr 2016 an regional ansässige Firmen vergeben worden. Das ergibt sich aus einer internen Auswertung der Stadtverwaltung. Sämtliche Beschaffungsvorgänge der Stadt Bensheim laufen über die zentrale Vergabestelle im Rathaus, dazu gehören öffentliche Aufträge für Bauvorhaben, Lieferleistungen und Dienstleistungen. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in Verbindung mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL, Liefer- und Dienstleistungen) und Bauleistungen (VOB) gibt klare Vorgaben, nach welchem Procedere Auftragsvergaben erfolgen müssen.

Die Vergabestelle, die dem Baudezernat von Erstem Stadtrat Sachwitz unterstellt ist, stellt die Vergabe- und Vertragsunterlagen den potenziellen Bewerbern über eine elektronische Plattform zur Verfügung, betreut die Vergabeverfahren und führt die Angebotseröffnungen durch. Das läuft mittlerweile alles digital, was für eine hohe Transparenz für alle Beteiligten sorgt, den Verwaltungsaufwand verringert und manipulationssicher ist, da nachträgliche Änderungen ausgeschlossen sind. Darüber hinaus wurde in den vergangenen Jahren das Leistungsangebot der Stadt Bensheim durch Beratungspräsentationen in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft ergänzt. Ziel von bisher zwei gut besuchten Veranstaltungen war, regionale Unternehmen auf die besonderen formalen Anforderungen des Vergaberechts und häufig zu beobachtende Fehler hinzuweisen. Man erhofft sich, damit die Zahl der wegen formaler Fehler auszuschließenden Angebote reduzieren zu können. In Bensheim wurde das E-Vergabe-System schon weit vor der verpflichtenden Verwendung Standard.

Allgemein gilt: Aufträge der öffentlichen Hand müssen europaweit ausgeschrieben werden, wenn das Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Bei Vergaben darf aus rechtlichen Gründen ein Faktor keine Rolle spielen: Die Regionalität. So heißt es wörtlich, dass die „Bevorzugung ortsansässiger oder in der Region ansässiger Unternehmen unzulässig“ ist (§ 2 Abs.4 HVTG). Dass in Bensheim trotzdem über 70 Prozent der Aufträge an regionale Firmen vergeben werden liegt daran, dass die Möglichkeiten des Vergaberechts bei der Angebotseinholung durch die Stadt Bensheim innerhalb dieser rechtlichen Vorgaben im Interesse der Stadt und der regionalen Betriebe genutzt werden, und natürlich die in der Region ansässigen Firmen zumeist die wirtschaftlicheren Angebote einreichen. ps