Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Wählen in Zeiten der Pandemie: Schutz- und Hygienekonzept für Bensheimer Wahllokale

Nach der Kommunalwahl im März 2021 und der Bürgermeisterwahl im November 2020 findet auch die Bundestagswahl am 26. September im Zeichen der Corona-Pandemie statt. Das Wahlamt der Stadt geht von einem deutlich höheren Anteil an Briefwählern aus. Für die Wahllokale wurde ein spezielles Hygienekonzept erstellt. So werden die Wählerinnen und Wähler gebeten, zur Stimmabgabe im Urnenwahllokal einen eigenen Stift mitzubringen und in den Wahlräumen eine medizinische Maske zu tragen.

Die Durchführung der Bundestagswahl unter Pandemiebedingungen erfordert besondere Maßnahmen. Für alle Beteiligten muss ein die Gesundheit schützender Ablauf gewährleistet sein. Um im Wahllokal Hygiene- und Abstandsregeln einhalten zu können, wurden die Räumlichkeiten im Vorfeld besichtigt und entsprechend ausgestattet. Für alle Wahllokale und Auszählräume gilt grundsätzlich: Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden. Die WählerInnen sind zum Tragen einer medizinischen Maske in den Wahlräumen verpflichtet (OP-Maske oder Schutzmaske mit Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil). Der Stimmzettel sollte möglichst mit wählereigenem Stift ausgefüllt werden. Die farbige Markierung am linken Stimmzettelrand soll dazu beitragen, dass nicht versehentlich Stimmzettel aus dem Nachbarwahlkreis benutzt werden.
In den Wahllokalen werden Plakate ausgehängt, die über Abstandsregeln und Maskenpflicht informieren. Letztere gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Briefwahl: Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 26. September 18 Uhr in die Briefkästen an der Alten Faktorei und am Rathaus eingeworfen werden.

Die Wahllokale haben am 26. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Personen, die keine Wahlbenachrichtigungskarte mehr haben, können trotzdem wählen: Bei der Wahl in den Wahllokalen genügt es, sich mit Identitätspapieren wie Personalausweis oder Führerschein auszuweisen.