Wahlplakate: Gericht bestätigt Verteilungsschlüssel der Stadt
Die Bensheimer FDP hat das Verwaltungsstreitverfahren gegen die Stadt Bensheim verloren. Per sogenanntem „Eilbegehren“ hat die FDP die Stadt verpflichten wollen, neben den ihr zustehenden 30 Werbeträgern für die Bundestagswahl weitere 30 Wahlplakate in Bensheim aufstellen zu dürfen. Wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil klar formuliert, bleibt das Eilbegehren „ohne Erfolg“.
Die Stadt „hat den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für mehr als 30 Plakate im Ergebnis zu Recht versagt“, heißt es in dem Urteil wörtlich. Der von der Stadtverwaltung angewandte Verteilungsschlüssel wurde somit vom Verwaltungsgericht bestätigt. Dieser Schlüssel, der schon seit Jahren in Bensheim so angewandt wird, wurde den Parteien im Vorfeld mitgeteilt.
Insgesamt stehen im Stadtgebiet 700 Flächen zur Plakatierung zur Verfügung, von denen 100 für nichtpolitische Veranstaltungen reserviert sind. Wie viele Plakate die einzelnen Parteien aufhängen dürfen, ist klar geregelt. Ausschlaggebend ist dabei das Ergebnis der letzten Bundestagswahl. Alle Parteien, die einen Antrag auf Plakatwerbung gestellt haben, bekommen nach dem Verteilungsschlüssel die für sie bestimmte Anzahl von Flächen genehmigt.
Nach der Bundestagswahl werden die dem Stadtparlament zugehörigen Parteien und Wählervereinigungen zu einem Gespräch eingeladen, mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die alle Parteien und Wählervereinigungen mittragen. ps