Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Wasserschaden in Kita Stubenwald

Provisorische Gruppenräume im Obergeschoss des neuen Gebäudes

Nur wenige Monate nach der Eröffnung des Hauses II der AWO Kita Stubenwald in der Stubenwaldallee 19 – dem „Vista“-Neubau – ist vor wenigen Tagen ein Wasserschaden im Erdgeschoss und somit in den Räumen der Kita aufgetreten. Die Leitung war deshalb gezwungen, diesen Teil der Einrichtung zu schließen. Die 37 Kinder, die im Haus II auf zwei Krippen- und eine altersgemischte Kindergartengruppe verteilt sind, konnten kurzfristig in das Haus I in der Stubenwaldallee 15 umziehen. Für einen voraussichtlich etwa vierwöchigen Übergangszeitraum sind somit insgesamt 87 Kinder hier untergebracht. „Dank der Flexibilität der Elternschaft und des Personals kann den Familien für diesen Zeitraum trotz räumlicher Einschränkungen ein normaler Kita-Alltag sowie zuverlässige Betreuung geboten werden“, sagt Bürgermeister Rolf Richter.
Seitdem der Schaden bekannt wurde, ist der städtische Eigenbetrieb Kinderbetreuung als Mieter der Räumlichkeiten mit dem Eigentümer und den Genehmigungsbehörden  in Gesprächen. Als Ergebnis der Verhandlungen kann das derzeit leer stehende erste Obergeschoss im „Vista“-Gebäude, das vom Wasserschaden nicht betroffen ist, während des Übergangszeitraums zu einem Ausweichquartier für die drei Gruppen umgestaltet werden. „Die 37 Kinder aus Haus II werden in wenigen Wochen hier einziehen können. Während der Sanierung des Erdgeschosses, für die wir leider mit mehreren Monaten rechnen müssen, werden die Kinder somit ausreichend Platz haben und adäquate Räume nutzen können“, so Armin Zeißler, Leiter des Eigenbetriebs Kinderbetreuung. Parallel zu den Sanierungsarbeiten muss die Frage geklärt werden, wer für den Schaden haften muss. Dafür wurde ein Gutachter bestellt, der in diesen Tagen das Gebäude untersucht.