Silvester: Keine Raketen und Böller in der Altstadt
Auch in diesem Jahr weist die Stadt Bensheim auf das in der Innenstadt geltende Verbot von Feuerwerk hin. Grundlage für dieses Verbot sind gesetzliche Regelungen, die aufgrund von Lärmbeeinträchtigungen und Unfällen, aber auch wegen des Brandschutzes erforderlich sind. So ist laut der Sprengstoffverordnung das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Dieses Verbot gilt auch für die unmittelbare Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern.
Da der historische Stadtkern von Bensheim mit seinen Fachwerkbauten und denkmalgeschützten Gebäuden ein gefährdeter Bereich ist, gilt für die Innenstadt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Dieses Verbot betrifft den Stadtkern zwischen Promenadenstraße, Rinnentor, Neckarstraße, Heidelberger Straße, Friedhofstraße, Grieselstraße, Platanenallee, Nibelungenstraße und Rodensteinstraße.