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Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Neue Gruppierungen oder Parteien benötigen weniger Unterschriften

Der Hessische Landtag hat am 11. Dezember eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen, die Gesetzesänderung ist am 19. Dezember in Kraft getreten. Demnach wird aus Anlass der Corona-Pandemie per Übergangsvorschrift das sogenannte Unterstützungsunterschriften-quorum für Wahlen im Jahr 2021 gesenkt.

Für die Kommunalwahl im März 2021 bedeutet das, dass Wahlvorschläge für neue Gruppierungen oder Parteien nur von mindestens so vielen Wahlberechtigten unterzeichnet werden müssen, wie Vertreter zu wählen sind. Bei einem Wahlvorschlag für die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung mit 45 Vertretern sind also 45 Unterstützungsunterschriften einzuholen. Bisher mussten doppelt so viele Unterschriften eingeholt werden.

Bei Fragen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl steht das Wahlbüro der Stadt Bensheim per E-Mail wahlbuero@bensheim.de zur Verfügung, das Postfach wird auch an den Feiertagen bearbeitet. Für dringende Fragen rund um die Wahlvorschläge ist eine Handynummer freigeschaltet 0159/03635075.