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Altstadt: Stellplatzpflicht gelockert

Unter bestimmten Voraussetzungen ist kein Stellplatznachweis zu erbringen

Die Stadt Bensheim lockert ihre Stellplatzpflicht in der Altstadt deutlich und will damit die Ansiedlung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen erleichtern. „Wir wollen die Regeln ändern, um die Belebung der Innenstadt zu fördern“, betont Bürgermeister Rolf Richter.
Die neue Satzung, die auf Vorschlag der Ersten Stadträtin Nicole Rauber-Jung erarbeitet worden war, sieht vor, dass bei bestimmten Nutzungen in der Bensheimer Altstadt kein Stellplatznachweis bei Bestandsgebäuden zu erbringen ist, wenn durch die Nutzungsänderung ein Mehrbedarf an Stellplätzen entsteht. Dies gilt dann, wenn es sich um Büro-, Verwaltungs- und Praxisräume, Läden, Gaststätten oder Handwerksbetriebe handelt. Das gilt auch bei Nutzungsänderungen von Räumen in bestehenden Gebäuden. Ab 13. März dieses Jahres soll die neue Satzung rechtskräftig sein.
Charakteristisch für die Bensheimer Altstadt ist die kleinteilige und dichte Bebauung. Bei Nachfolgenutzungen der Gebäude, zum Beispiel durch die Ansiedlung eines neuen Geschäfts, ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. In diesem Zusammenhang war bisher auch automatisch zu prüfen, ob für die neue Nutzung ein anderer Stellplatzschlüssel gilt. Laut der alten Stellplatzsatzung mussten mitunter dann zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück untergebracht werden, was in der Bensheimer Altstadt aufgrund fehlender Flächen oftmals nicht möglich ist. Nachzuweisende Stellplätze konnten zwar durch die Zahlung von 3.988 Euro abgelöst werden, diese Regelung führte insbesondere bei kleineren inhabergeführten Läden und Gastronomiebetrieben dazu, dass geplante Vorhaben aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt wurden.