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Bändchen-System soll 2G-Kontrollen im Einzelhandel vereinfachen

Auf dem Foto sind die aktuell gültigen Bändchen zu sehen, die im neuen Jahr gegen Bändchen in einer anderen Farbe getauscht werden. Der Impf- bzw. Genesenen-Nachweis muss weiterhin mit sich geführt werden.

Bensheim | 17. Dezember 2021 Während in Niedersachsen die 2G-Regel im Einzelhandel gerichtlich gekippt wurde, finden auch in anderen Bundesländern entsprechende Diskussionen statt. Derzeit gilt aber im hessischen Einzelhandel noch die 2G-Regelung. Zu den entsprechenden Läden haben demnach nur Geimpfte und Genese Zutritt, wobei die Kontrollen beim jeweiligen Unternehmen liegen. Um in der Vorweihnachtszeit die Shoppingtour und das Einkaufserlebnis für die KundInnen und HändlerInnen gleichermaßen zu vereinfachen, führt nun auch die Stadt Bensheim das bereits in weiteren Kommunen erprobte Bändchen-System ein. Federführend für die Umsetzung der Aktion in Bensheim und Auerbach ist das Stadtmarketing. Dieses teilte nun mit, dass die Bändchen ab dem kommenden Dienstag (21.) in vielen Geschäften und in der Tourist Info (Hauptstraße 53) erhältlich sind.

Bändchen sparen Betrieben viel Zeit
Wenn jemand einen 2G-Betrieb aufsucht, wird er dort entsprechend kontrolliert und muss am Eingang seinen Geimpft- oder Genesenen-Nachweis plus Identitätsprüfung vorlegen. Bei der erstmaligen Kontrolle erhält er ab kommenden Dienstag dann in vielen Geschäften in Bensheim und Auerbach ein Kontrollbändchen um das Handgelenk, das nicht tagesgebunden ist und somit über mehrere Tage getragen werden kann. Damit kann die Kundin oder der Kunde andere Geschäfte ohne weitere Prüfung betreten, wobei am Eingang dann lediglich das Bändchen am Handgelenk vorgezeigt werden muss. Das soll den Kundinnen und Kunden sowie den Betrieben viel Zeit und Umstände sparen.
Das Stadtmarketing erwartet die erste Lieferung am Montag (20.), so dass die vereinfachte Zutrittsregelung ab Dienstag im Einzelhandel umgesetzt werden kann. Damit die Aktion erfolgreich ist, stand das Stadtmarketing auch diesmal wieder mit den GeschäftsinhaberInnen in engem Austausch und appelliert, nach wie vor den Impf- oder Genesenen-Status sorgfältig zu prüfen, bevor das Bändchen ausgehändigt wird.