Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Bau-Fachkraft für das Ortsgericht gesucht

Nachfolge für verstorbenen langjährigen Schöffen Engelbert Helfrich

Das Ortsgericht I in Bensheim trauert um Engelbert Helfrich: Der frühere Architekt, der sich rund 28 Jahre lang ehrenamtlich als Schöffe engagiert hat, ist vor wenigen Wochen unerwartet verstorben. „Der Tod von Engelbert Helfrich ist ein schwerer Verlust und hat mich sowie die anderen Mitglieder des Ortsgerichts sehr erschüttert“, so Ortsgerichtsvorsteher Helmut Hörtler. „Engelbert Helfrich war ein überaus interessierter Mensch, mit dem wir immer sehr gut zusammenarbeiten konnten – aber auch eine fachlich äußerst kundige Person, von der ich viel gelernt habe“, so Hörtler weiter. Während seiner fast drei Jahrzehnte währenden Mitarbeit als Ehrenbeamter, hat Helfrich für das Ortsgericht den Wert von rund 900 Häusern oder Grundstücken geschätzt – seine Expertise als Architekt und Diplom-Ingenieur war dabei eine wichtige Basis.

Auch für die nun offene Nachfolge des verstorbenen Schöffen gehört deshalb das Fachwissen im Bauwesen zu den wesentlichen Kriterien. Ungefähr einen Nachmittag pro Woche sollte das neue Ortgerichtsmitglied im Durchschnitt für Schätzungen von Immobilien aufwenden können. Zudem müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts Bensheim I (Stadtbezirk Bensheim sowie die Stadtteile Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen und Zell) haben. Bewerberinnen oder Bewerber sollten zudem allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sein. Die Amtszeit beträgt zehn Jahre, wird aber bei Personen über 65 Jahren auf fünf Jahre begrenzt. Das Gremium des Ortsgerichts besteht derzeit aus dem Ortsgerichtsvorsteher und seinem Stellvertreter sowie vier weiteren Ortsgerichtsmitgliedern.

Über die Eignung einer am Schöffenamt interessierten Person entscheiden zunächst die Stadtverordneten. Auf Vorschlag der Gemeinde ernennt dann der Präsident oder Direktor des Amtsgerichts die Person zum neuen Ortsgerichtsmitglied. Bei Detailfragen zu den Aufgaben des Schöffenamtes und zum Bewerbungsprozedere wenden sich Interessierte bitte an Ortsgerichtsvorsteher Helmut Hörtler (helmut.hoertler@bensheim.de) oder an Bodo Keil, Teamleiter Bürgerservice (bodo.keil@bensheim.de).