Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

„Baum-Fällsaison“ endet am 28. Februar

Die noch laufende „Fällsaison“ für Stadtbäume, die am 1. Oktober beginnt, endet auch in diesem Jahr am 28. Februar – denn kurz danach setzt die Brutsaison und Aktivitätszeit der Tiere ein, die auf Bäume als Lebensraum angewiesen sind. In der Fällsaison kann für geschützte Bäume bei nachgewiesenem wichtigen Grund eine Fällgenehmigung erteilt werden. Für die aktuelle Saison rechnet die Stadt Bensheim mit insgesamt 40 Anträgen für den Geltungsbereich der Baumschutzsatzung, das Siedlungsgebiet von Bensheim und Bensheim-Auerbach.

Entsprechend der städtischen Baumschutzsatzung sind viele Baumarten geschützt. Darunter fallen alle Bäume mit einem Stammumfang ab 70 Zentimeter, wobei Pappeln, Weiden, Birken, Robinien, einige Nadel- und Obstbaumarten davon ausgenommen sind, die daher auch ohne Genehmigung gefällt werden können. Eingehende Anträge zur Niederlegung eines geschützten Baumes prüft die Stadtverwaltung – ganz im Sinne der „Baumschutzsatzung“ – stets dahingehend, dass der Erhalt des Baumes im Vordergrund steht. „Viele Antragstellerinnen und Antragsteller konnten daher schon oft bezüglich ihres Vorhabens umgestimmt und davon überzeugt werden, dass ein Erhalt enorm wichtig ist“, betont Stadtrat Adil Oyan und fährt fort: „Bäume halten die Stadt im Sommer kühl und bieten einen Lebensraum für Vögel und Insekten. Mit der Satzung haben wir ein wichtiges Instrument, um den Bäumen in der Stadt den nötigen Schutz zu geben, damit sie nicht willkürlich und ohne triftigem Grund gefällt werden.“

Stellen Bäume jedoch eine Gefahr dar, sind sie abgestorben beziehungsweise stark geschädigt oder ist eine Beseitigung aus dem überwiegend öffentlichem Interesse erforderlich, können Genehmigungen zum Fällen erteilt werden. Je nach Größe des Baumes haben die AntragstellerInnen dann ein oder zwei Ersatzpflanzungen vorzunehmen, die sie gegenüber der Stadt nachweisen müssen. Sollte eine Ersatzpflanzung nicht möglich sein, kann in Abstimmung mit der Stadt auch eine gleichwertige ökologische Aufwertung auf dem Grundstück vorgenommen werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Diese liegt allerdings deutlich über den Kosten eines Baumes zur Nachpflanzung.

Als Ansprechpartner für die Baumschutzsatzung steht Frank Wienecke aus dem Team „Klimaschutz, Umwelt und Energie“ der Stadt Bensheim zur Verfügung: telefonisch unter 06251-14293 oder per Mail an frank.wienecke@bensheim.de.