Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

BI Markplatz: Fristverlängerung juristisch nicht zulässig

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag der Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ auf Fristverlängerung abzulehnen. Die Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ hat die Wiedereinsetzung des Bürgerbegehrens in den vorigen Stand, also zu Beginn der Corona-bedingten Beschränkungen am 21. März, und damit eine Fristverlängerung um 20 Tage beantragt. Die kommunalen Spitzenverbände – der hessische Städte- und Gemeindebund sowie der hessische Städtetag – sagen hierzu eindeutig, dass eine Fristverlängerung juristisch nicht zulässig ist. Auch der städtische Anwalt teilt diese Auffassung.

In der Angelegenheit wird zudem kein Eilfall gesehen, so dass die Entscheidung bei der Stadtverordnetenversammlung liegt, die sich mit der Thematik in ihrer nächsten regulären Sitzung am 2. Juli befassen wird.

Die Stadt hat ihre Vorgehensweise stets transparent gemacht. Transparentes handeln beansprucht die BI auch für sich selbst, handelt aber gegenteilig: „Wer so viel Wert bei anderen auf Transparenz legt, muss sich die Frage gefallen lassen, warum er um die Anzahl bisher gesammelten Unterschriften ein großes Geheimnis macht“, fragt sich der Magistrat. Die Magistratsmitglieder hatten in ihrer Sitzung außerdem die Form des Umgangs seitens der BI-Vertreter scharf kritisiert. Neben öffentlichen verbalen Angriffen wurden in der Vergangenheit immer wieder Schreiben an die Verwaltung und politischen Gremien gerichtet, die mit willkürlichen Fristen versehen waren.

Zunächst hatte der Magistrat den Fortgang des Wettbewerbs angehalten, um der BI die Chance zu geben, ihre Unterschriften zu sammeln und abzugeben. Die Frist ist am 9. April abgelaufen, ohne dass bisher Unterschriften vorgelegt wurden. Zuvor hatte der Magistrat beschlossen, die Abgabefrist abzuwarten und dann aber mit dem Projekt fortzufahren. Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordneten wird seitdem die Ausschreibung des Wettbewerbs vorbereitet.

Diesem Schritt ist ein langer und offener Bürgerbeteiligungsprozess hervorgegangen, aus dem sich die Eckpunkte für den Wettbewerb ergeben haben: Als zentrale Festlegung waren diese der Erhalt des uneingeschränkten „Schorschblicks“ und die Belebung des Marktplatzes.