Brut- und Setzzeit im Frühjahr: Hunde gehören an die Leine
„In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden“, so steht es im Bundesjagdgesetz. Zusätzlich gilt für Hundehalter in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht über ihre Vierbeiner, denn alle wild lebenden Tiere brauchen in dieser sensiblen Phase Ruhe. Das gilt für den gesamten Feld-, Flur- und Waldbereich und insbesondere auch an Bach- und Flussläufen sowie an Seeufern.
Zum Schutz der Jungtiere appelliert der Magistrat der Stadt Bensheim an die Hundehalter, während der Brut- und Setzzeit von März bis Anfang Juli Hunde an die Leine zu nehmen und die Wege nicht zu verlassen. Auch wenn viele Hundehalter glauben, dass von ihrem Hund keine Gefahr ausgeht, liegt es in der Natur des Hundes, Wild zu verfolgen. Außer für Wild geht von freilaufenden Hunden mit Jagdinstinkt auch Gefahr für Bodenbrüter wie Fasane oder andere Vögel sowie für Hasen aus.