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Corona-Hilfen für Kulturlandschaft beschlossen

Antrag muss bis 3. Januar gestellt werden

Im Zuge der Unterstützung für die Bensheimer Kulturlandschaft in der Corona-Krise haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung jetzt die Förderrichtlinie beschlossen: So sollen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtkultur 10.000 Euro zur Förderung von Kulturstätten und Kulturtreibenden zur Verfügung gestellt werden, im Sommer wurden bereits 26.000 Euro an die hiesige Kultur ausgezahlt.

Ziel ist es, die Hilfen auch jetzt wieder möglichst schnell auszuzahlen. Damit soll die finanzielle Schieflage abgemildert werden, in die Bensheimer Kulturtreibende und Veranstalter durch die Corona-Pandemie geraten sind. Die Förderung wird auf Antrag ausgezahlt, das Formular ist auf den Internetseiten der Stadt Bensheim und des Eigenbetriebs Stadtkultur bereit gestellt.

„Die Bensheimer Kulturlandschaft ist ein echter Schatz, den es zu bewahren gilt. Wir wollen als Stadt Bensheim unseren Teil dazu beitragen, dass wir alle noch sehr lange Freude an diesem Schatz haben werden“, sagt Bürgermeisterin Christine Klein.

Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende, die ihren Lebensunterhalt durch Kunst- und Kulturstätten bestreiten oder Kunst- und KulturveranstalterInnen mit Firmensitz bzw. Veranstaltungsstätte oder mit Wohnsitz in Bensheim.

Der Antrag enthält eine kurze Begründung, in der die Situation beschrieben wird, die Nennung der Veranstaltungen, die corona-bedingt ausgefallen sind und die Darstellung von finanziellen Verpflichtungen, wie zum Beispiel Mietzahlungen. Die Antragsfrist endet am 3. Januar. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach sachlichen Gründen unter Prüfung der Anzahl der Anträge.