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COVID-19: Aktueller Überblick, Stand 19. März, 16 Uhr

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Zahlreiche Themen wurden heute Morgen in der täglichen Telefonkonferenz von allen Bürgermeistern im Kreis Bergstraße und Landrat Christian Engelhardt besprochen.
Fast alle Bürgermeister müssen es erleben, dass sich auf öffentlichen Plätzen und/oder der Innenstadt Menschenansammlungen bilden. Alle 22 Bürgermeister haben gemeinsam mit dem Kreis Bergstraße einen Aufruf verfasst. Bürgermeister Richter, der dies initiiert hatte, steht voll hinter diesem Aufruf. (Aufruf im Wortlaut siehe Pressemitteilung Kreis Bergstraße von heute 15:45 Uhr).

Sofortmaßnahmen zur Entlastung von Unternehmen

Um Unternehmen in der Stadt Bensheim zu entlasten, die aktuell an den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat Stadtkämmerer Adil Oyan diverse Sofortmaßnahmen angeordnet. Unter anderem wird den zahlreichen Unternehmen, die von vorübergehenden Schließungen betroffen sind oder mit Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen vorerst bis zum 15. August 2020 ermöglicht. Bis dahin sollten die finanziellen Hilfen des Bundes und des Landes feststehen.
Auch wird bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet, sofern der Schuldner einer fälligen Steuerforderung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Mit diesem Maßnahmenpaket möchte die Stadt Bensheim einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung der Unternehmer leisten.
„Wir müssen jetzt schnell und unbürokratisch helfen, daher wollen wir diesen Weg gehen“, sind sich Bürgermeister Rolf Richter und Stadtrat Adil Oyan einig.
Unternehmer, die vom Angebot der Stundung Gebrauch machen möchten, werden gebeten, eine E-Mail mit nachvollziehbarer Begründung (z.B. Umsatzeinbußen aufgrund der aktuellen Lage) an das Team Steuern und Abgaben unter steuern@bensheim.de zu senden. Dabei ist von den Steuerpflichtigen zumindest ein Sachverhalt darzulegen, aus dem sich plausibel ergibt, dass die Stundung aufgrund der aktuellen Krisensituation benötigt wird. Nach Eingang eines Antrages und entsprechender Bewilligung werden Steuerforderungen zunächst bis zum 15. August 2020 zinslos gestundet.

 

Weitere Festlegungen wurden heute von der Stadt Bensheim gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kreis-Kommunen und dem Landrat getroffen und wie folgt für Bensheim umgesetzt:

Mieten: Gewerbliche Mieten werden zunächst gestundet, sofern die Stadt Bensheim oder die MEGB Vermieter ist. Die Verantwortlichen in Bensheim hoffen darauf, dass diese Vorgehensweise beispielhaft für private Eigentümer ist, die in der Lage sind, ebenfalls ein solches Entgegenkommen zu ermöglichen. „Wir wollen so versuchen, den Betroffenen in der jetzigen Situation etwas Luft zu verschaffen“, sagt Bürgermeister Rolf Richter.
Auch sonstige Gebühren und Einnahmen können gestundet werden, um auch möglichen Liquiditätsproblemen vorzubeugen.
Dauerleistungen werden zunächst unter Berücksichtigung der Einsparungen weiter gezahlt, eine rechtliche Klärung erfolgt zu gegebener Zeit.

 

Stand 18. März, 15 Uhr

„Wir müssen die Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit konsequent umsetzen und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Menschen ein Einsehen haben, unser Handeln verstehen und sich daran halten“, richtet Bürgermeister Rolf Richter einen eindringlichen Appell an die Öffentlichkeit. „Sehr dankbar bin ich für das Engagement all derjenigen, die Helferbörsen entweder über die sozialen Medien oder direkt in ihrer Nachbarschaft angestoßen haben, hier zeigt sich ‚Bensheim hält zusammen‘“, sagt Richter. Die Stadt Bensheim bietet zusätzlich dazu über die Servicenummer 14-333 und die E-Mail-Adresse service@bensheim.de eine Koordinierungsstelle für Hilfesuchende und Menschen, die ihre Hilfe anbieten wollen.
Des Weiteren wurden auch heute verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht bzw. konkretisiert:

ÖPNV:
Im Ruftaxi dürfen ab sofort nur noch zwei Personen mitfahren. Der Beifahrersitz muss frei bleiben.
Der Verkauf von Fahrscheinen ist ausgesetzt, die Kommunen übernehmen die Kosten.
Zeitliche Einschränkung des Ruftaxis von Montag bis Samstag auf 8 bis 18 Uhr.
Sonderregelungen sind nur für unabdingbare Fahrten zur Berufsausübung möglich.

Sondernutzungserlaubnis in der Fußgängerzone:
Die Stadt Bensheim widerruft jede Sondernutzungserlaubnis mit sofortiger Wirkung zunächst bis zum 19. April. Alle Bestrebungen sind zurzeit darauf gerichtet, soziale Kontakte zu reduzieren, daher sind öffentliche Stände mit dem Ziel der Kontaktaufnahme kontraproduktiv.

Geschäftsschließungen:
Umgang mit Mischbetrieben, zum Beispiel Haushaltswaren mit Post-Annahmestellen: Es darf nur die zulässige Geschäftstätigkeit ausgeführt werden.
Auslegung der Schließung von Geschäften: Optiker und Hörgeräteakustiker dürfen offen bleiben, Fotofachgeschäfte dürfen Passbilder anbieten.

Rathaus: Während der regulären Dienstzeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr, Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr) ist nur nach telefonischer Anmeldung oder Mailkontakt eine persönliche Beratung oder Antragsstellung möglich.
Bürgerbüro: Während der regulären Dienstzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis18 Uhr, Mittwoch: geschlossen, Samstag 10 bis 13 Uhr) ist das Bürgerbüro über Telefon 58263-25, E-Mail buergerbuero@bensheim.de und über die Gegensprechanlage (bitte rechts am Haupteingang klingeln) erreichbar. Die Mitarbeiter entscheiden im Einzelfall, ob eine persönliche Beratung notwendig ist. „Wir müssen die Zahl der persönlichen Kontakte so gering wie möglich halten, wollen aber natürlich auch so weit wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger da sein“, sagt Bürgermeister Rolf Richter.
Aus diesem Grund weist die Stadt auf die neue Servicenummer 14-333 und die E-Mail-Adresse service@bensheim.de hin. Die Mitarbeiter im Rathaus können Auskunft geben zu Fragen, die die Aufgaben der Stadtverwaltung Bensheim betreffen, wie beispielsweise über die Abholung von Ausweisen, Fragen rund um Kinderbetreuung, Details zu den aktuellen Erlassen des Landes Hessen und ähnliches, allerdings können keinerlei gesundheitliche Fragen beantwortet werden.
Zudem läuft über die Nummer und die Mailadresse die Koordination für Hilfesuchende und Menschen, die ihre Hilfe anbieten wollen, wie zum Beispiel Nachbarschaftshilfen, Erledigung von Einkäufen oder ähnliches. Die Anbieter von Hilfen sollten natürlich weder Krankheitssymptome aufweisen, noch in den letzten 14 Tagen aus einem der Risikogebiete zurückgekommen sein und selbstverständlich nicht zur Risikogruppe gehören. Das Telefon ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Zwischenzeitlich wurden sämtliche Repräsentationstermine des Bürgermeisters und der Stadträte ausnahmslos abgesagt.

Der Koordinierungsstab tagt mittlerweile zwei Mal täglich und ausschließlich über Telefonkonferenz.

Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales wird die Sprechtage im Rathaus bis auf weiteres nicht durchführen.

Das Ortsgericht I ist ab sofort dienstags von 17 bis 18 nur noch telefonisch erreichbar. Personen außerhalb dieser Zeit können über die 14-333 um Rückruf durch das Ortsgericht bitten.

Standesamtliche Trauungen: Bei der Durchführung von standesamtlichen Trauungen ist nur ein reduzierter Teilnehmerkreis zugelassen (Brautpaar nebst engsten Angehörigen, dazu zählen Eltern, Geschwister, eigene Kinder und Trauzeugen, falls vorhanden.). „Wir kontaktieren nach und nach die betroffenen Paare und treffen auf großes Verständnis“, sagt der zuständige Stadtrat Adil Oyan.

Beerdigungen bzw. Trauerfeier: Zur Vermeidung unnötiger Risiken ist eine Reduzierung der Teilnehmenden bei Trauerfeiern durch geeignete, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen herbeizuführen. Für Bensheim gilt:
Kapazität der Trauerhallen in Bensheim:
Friedhof Bensheim-Mitte:
Trauerhalle                                        max. 45 Personen
Friedhofskirche                                 max. 40 Personen

Waldfriedhof Bensheim:                    max. 50 Personen
Bergfriedhof Bensheim-Auerbach     max. 25 Personen
Friedhof Bensheim-Fehlheim            max. 30 Personen
Friedhof Bensheim-Langwaden         max. 10 Personen
Friedhof Bensheim-Schönberg           max. 30 Personen
Friedhof Bensheim-Schwanheim       max. 30 Personen
Friedhof Bensheim-Zell                     max. 20 Personen

 

Stand 17. März, 15 Uhr

Die Entwicklungen rund um COVID-19 machen Präventivmaßnahmen in vielen Bereichen unumgänglich, so auch bei der städtischen Finanzplanung.

Haushalt: Auch wenn derzeit noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, rechnet man im Rathaus mit Einnahmenausfällen. Aus diesem Grund werden als erste Maßnahme Ausgaben noch stärker auf den Prüfstand gestellt, als dies ohnehin schon der Fall ist. Demnach dürfen laut Kämmerer Adil Oyan seit vergangenen Freitag Ausgaben ab 5.000 Euro erst nach Freigabe durch den jeweiligen Dezernenten getätigt werden. Ausgaben ab 50.000 Euro sind durch die/den jeweils zuständige/-n Dezernentin/Dezernenten und Kämmerer bzw. Bürgermeister freizugeben. Grundsätzlich gilt, dass alle Maßnahmen, die nicht zeitkritisch sind, in die zweite Jahreshälfte geschoben werden sollen. Diese Regelung gilt bis auf weiteres.

Kita-Gebühren: Die Abbuchung der Kita-Gebühren wird ausgesetzt. Das ist das Abstimmungsergebnis der heutigen Telefonkonferenz der Bürgermeister. Das gilt für die städtischen Einrichtungen, die Stadt Bensheim empfiehlt den freien Trägern eine entsprechende Vorgehensweise.

Gremien: Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert hat die Absage der für den 26. März geplanten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bekannt gegeben.

Der Magistrat hält keine Präsenzsitzungen mehr ab, sondern stimmt sich über Telefonkonferenzen ab, Beschlüsse werden über ein digitales Umlaufverfahren getroffen.

Öffentliche Flächen und Gebäude: An folgenden Flächen veranlasst die Stadt das Aufhängen von Schildern mit der Info, dass geschlossen ist:

FC 07 Bensheim (Weiherhaus-Stadion)

FSG Bensheim-West (Sportfläche am Berliner Ring)

SG Gronau (Sportplatz und Gebäude)

SKG Zell (Sportfläche und Gebäude)

SV Schwanheim (Sportplatz und Gebäude)

SV Schönberg (Sportplatz und Gebäude)

TSV Rot-Weiß Auerbach (Sportplatz und Gebäude / Weiherhaus-Stadion)

VFL Bensheim (Leichtathletikanlage Weiherhaus-Stadion)

VfR Fehlheim (Sportplatz und Gebäude)

Sterntaler-Kinderträume, Zukunftsräume e. V. (Drachenberge am Sportpark West)

Bensheim Knights Baseball (Sportplatz Schönberg)

Baseball Club Red Phoenix (Sportplatz Fehlheim)

Grillanlage Wambolter Sand

Grillanlage Sportpark West

Grillanlage Blaues Türmchen

Freizeitclub „Zur Kathrin“ Bensheim (DGH Langwaden; Clubraum im Keller)

Hochstädter Sportverein (Freifläche)

Kultur- und Verschönerungsverein Bensheim-Wilmshausen (Dorfplatz Wilmshausen)

Kur- und Verkehrsverein Auerbach (Musikpavillon Kronepark)

Skateanlage (Weiherhaus-Stadion)

Bolzplätze / Basketballanlagen:

Sparkassenallee

Langwaden

Haus am Dorfplatz in Schönberg

Minigolfanlage Auerbach

Taunusanlage

Bleiche