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Falsches Datum bei Wahlbenachrichtigungen

Briefwahl-Beantragung für Bürgermeister-Stichwahl bis 13. November möglich

In den letzten Tagen haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bensheim bereits die Wahlbenachrichtigung zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in ihrer Post vorgefunden. Leider enthalten diese ein falsches Datum: Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können nicht nur – wie fälschlicherweise angegeben – bis zum 3. November 2020, sondern bis zum
13. November 2020, 13 Uhr beantragt werden.

Die Stadtverwaltung bedauert diesen Fehler und wird im Lauf der nächsten Woche neue, korrigierte Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versenden. Für Wahlberechtigte, die schon Briefwahlunterlagen für die Stichwahl angefordert haben, ändert sich dadurch nichts. Mit einer Amtlichen Bekanntmachung, die voraussichtlich am Samstag, dem 10. Oktober 2020 erscheinen wird, wird die Stadtverwaltung darüber hinaus ebenso auf die korrekte Frist hinweisen wie mit der Veröffentlichung über verschiedene Kanäle.

Die Termine und Fristen zur Bürgermeisterwahl in der Übersicht:

  • Freitag, 30. Oktober 2020, 13 Uhr: Ende der Frist für die Beantragung der Briefwahl bei der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
  • Sonntag, 1. November 2020, 8 bis 18 Uhr: Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
  • Freitag, 13. November 2020, 13 Uhr: Ende der Frist für die Beantragung der Briefwahl bei der Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
  • Sonntag, 15. November, 8 bis 18 Uhr: Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters