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Gaststättenförderung interessant für Bensheimer Gastrobetriebe

Bensheim | 13. Februar 2023 Das Land Hessen fördert auch in 2023 im Rahmen eines Sonderprogramms Gaststätten im ländlichen Raum. Die angebotenen Förderaufrufe finden vom 8. Februar bis 2. März sowie vom 1. Juni bis 12. Juli statt. Darauf macht die Stadt Bensheim aufmerksam.

In den Genuss der Förderung können sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer sowie auch Pächterinnen und Pächter eines Gäststättenbetriebs kommen. Der Gaststättenbetrieb darf maximal 49 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro aufweisen. Bei Pacht- oder Mietverträgen ist darauf zu achten, dass sie im Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens fünf Jahre Laufzeit haben.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Gaststättenbetrieb sowohl Getränke und Speisen im Angebot hat (Restaurant oder Speisegaststätte), die Gastronomie ganzjährig geöffnet (kein Saisonbetrieb), öffentlich zugänglich ist und der Gastraum Sitzmöglichkeiten aufweist. Dabei ist zu beachten, dass es sich um einen aktiven Gaststättenbetrieb handelt und die Investitionen einer Weiterentwicklung eines bestehenden Betriebes dienen. Existenz- oder Neugründungen werden nicht gefördert.

Sind alle diese Anforderungen erfüllt, werden gefördert: Bauliche Planungskosten, Gebühren, Handwerksarbeiten für bauliche Investitionen, Investitionen in Ausstattung und Ausrichtung (sofern der Einzelwert 410 Euro netto überschreitet), neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (beispielsweise für Catering oder Wareneinkauf) und unter bestimmten Voraussetzungen auch historische Baumaterialien. Die Mindestinvestition beträgt 15.000 Euro, wobei der Anteil der Förderungsfinanzierung 45 Prozent beträgt. Die Zuschussobergrenze liegt bei 200.000 Euro. Wichtig ist zu beachten, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Alle weiteren Informationen und Voraussetzungen zum Programm und zur Antragstellung finden interessierte Betriebe auf den Internetseiten der WiBank (verkürzter Link https://kurzelinks.de/3orc oder https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-2021-2023--560036)