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Heizstrahler für Freisitzgastronomie erlaubt

Stadt Bensheim unterstützt Betriebe mit Ausnahmeregelung

Beheizte Außenflächen gastronomischer Betriebe in den Wintermonaten sind in Bensheim normalerweise nicht erlaubt: Der dafür nötige Energieverbrauch würde dem „Masterplan 100% Klimaschutz“ widersprechen, dem sich die Stadt verpflichtet hat und der bis zum Jahr 2050 neben einer Senkung der Treibhausgas-Emissionen um 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 auch die Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 Prozent vorsieht.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die insbesondere die Gastronomie stark belastet, gestattet die Stadt Bensheim den lokalen Unternehmen jedoch für die nächsten Monate bis zum 30. April 2021 die Nutzung von Heizstrahlern im Außenbereich. „Die Vielfalt von Restaurants und Gaststätten ist ein wichtiger Bestandteil Bensheims und trägt dazu bei, dass wir hier gerne leben. Es ist wichtig, die Gastronomie jetzt mit praktikablen Lösungen zu unterstützen, damit sie auch die Wintermonate trotz der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln überstehen kann“, so Bürgermeister Rolf Richter.
Die Ausnahmeregelung ist an eine Bedingung geknüpft: Erlaubt sind ausschließlich elektrisch betriebene Geräte. „Wir möchten ein positives Beispiel dafür geben, wie Ökologie und Ökonomie verbunden werden können“, sagt Stadtrat Adil Oyan. Denn nach Wunsch der Stadt sollen die Heizstrahler idealerweise mit Ökostrom betrieben werden. „Das Argument der Umweltschädlichkeit von Außenheizanlagen wird bei der Nutzung von Ökostrom entkräftet – ein Pluspunkt für das Image derjenigen Gastronomiebetriebe, die sich für Ökostromtarife entscheiden“, so der Umweltdezernent weiter.
Auch der Stromversorger GGEW AG möchte die lokalen Unternehmer unterstützen und hat eine Idee für diese Sondersituation entwickelt: Gastronominnen und Gastronomen, die zum Kundenstamm der GGEW AG zählen und nicht ohnehin einen Ökostrom-Tarif nutzen, können den zu erwartenden Durchschnittsverbrauch der Heizstrahler an den Energiedienstleister melden, der wiederum den Verbrauch mit CO2-Zertifikaten auf eigene Kosten freistellt. „Damit wollen wir unseren Beitrag zu einem geringen CO2-Ausstoß leisten und gleichzeitig eine zusätzliche finanzielle Belastung unserer Kundinnen und Kunden aus der Gastronomie vermeiden“, erklärt Carsten Hoffman, Vorstand der GGEW AG.
Um den Einsatz der Heizstrahler zu optimieren, genehmigt die Stadt Bensheim den gastronomischen Betrieben für den gleichen Zeitraum auch den Aufbau von Wind- beziehungsweise Kälteschutzwände oder Zelten. Über Details, die dabei zu beachten sind, hat die Stadtverwaltung die Unternehmerinnen und Unternehmer postalisch informiert.