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Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Urteil

Fachmarktzentrum: Schließung der Geschäfte durch die Behörden war korrekt – Beschluss ist unanfechtbar

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat die Beschwerden gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt zurückgewiesen und damit die Entscheidung bestätigt, dass zwei Geschäfte im Fachmarktzentrum (ehemaliges Güterbahnhofgelände) geschlossen bleiben müssen. Eines der Unternehmen und der Investor hatten Beschwerde gegen das im Rahmen eines Eilantrags am 31. Juli 2015 gesprochene Urteil durch die Richter in Darmstadt eingelegt.

Am 2. Juli 2015 hatte das Fachmarktzentrum an der Ecke Wormser Straße/Fabrikstraße den Betrieb aufgenommen. Wenige Tage zuvor war es zwischen dem Investor, dem Kreis Bergstraße und der Stadt Bensheim zu einem Streit gekommen, weil Bereiche in dem Gebäude durch den Investor an zwei Unternehmen vermietet wurden, denen der Kreis in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ein Nutzungsverbot erteilt hatte. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass Geschäfte mit innenstadtrelevantem Sortiment an diesem Standort ausgeschlossen werden sollen. Der Bebauungsplan, vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt und Vorgaben des Zielabweichungsbescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt hatten dies von Anfang an eindeutig so geregelt. Trotzdem reichten der Investor und eines der Unternehmen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein und drohten mit Schadensersatzforderungen, sollten die Behörden bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben.

Das Darmstädter Urteil war jedoch eindeutig und bestätigte die Auffassung der Behörden, dass die beiden Läden nicht eröffnen dürfen. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass die Untersagung der strittigen Nutzung rechtens ist“, kommentierte Bensheims Bürgermeister Rolf Richter damals das Urteil. Trotzdem legte eines der Unternehmen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein, die jetzt abgelehnt wurde. Das Gericht in Kassel sieht die Beschwerde als unbegründet an und bestätigt damit das Urteil der Darmstädter Richter. Die hatten bereits in ihrem Urteil hervorgehoben, dass die Zielsetzung der Verträge, nämlich den Schutz der Innenstadt zu gewährleisten, in allen schriftlichen Festsetzungen eindeutig zu erkennen ist.

„Der Stadt Bensheim ging es von Anfang an darum, dass innenstadtrelevante Geschäfte oder Sortimente, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, in die Innenstadt gehören und nicht auf die Grüne Wiese oder in das Fachmarktzentrum“, sagt Erster Stadtrat Helmut Sachwitz, der betont, „dass das Gericht damit eindeutig bestätigt hat, dass der Bebauungsplan diesbezüglich jeglicher Überprüfung standhält.“