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Stadtverwaltung Bensheim

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Hundesteuer: Stadt kündigt Kontrollen an

Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadtverwaltung anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, darauf weist die Stadt Bensheim hin und kündigt für die kommenden Wochen mehrere großräumig angelegte Kontrollen an. Dazu werden teamübergreifend Mitarbeiter der Stadtverwaltung an verschiedenen Plätzen und Wegen die Hundemarken der Vierbeiner kontrollieren. Ziel ist, steuerlich bisher nicht gemeldete Hunde zu erfassen.

Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Bensheim erhoben und dient zunächst, wie alle anderen Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat. Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.

Wer seinen Hund also noch nicht angemeldet hat, sollte dies besser zeitnah erledigen.