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Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

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Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
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Informationen zur Europawahl in Bensheim

Briefwahl ab 15. April im Bürgerbüro möglich

Bei der Europawahl am 26. Mai wird über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments entschieden. Die Stadtverwaltung Bensheim macht auf verschiedene Aspekte rund um die Europawahl aufmerksam:

Wahllokale:
Wahllokal in Schwanheim ist wieder das Dorfgemeinschaftshaus Schwanheim.
Das Wahllokal Hochstädten befindet sich im großen Saal des Hochstädter Hauses im Dachgeschoss.
Das Wahllokal in Gronau befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, aufgrund von Renovierungsarbeiten im Eingangsbereich ist der Saal nur über den Seiteneingang erreichbar.
Bei den anderen Wahllokalen ergeben sich keine Änderungen zu den bisherigen Wahlen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das jeweilige Wahllokal angegeben

Briefwahl:
Vom 15. April bis 24. Mai um 18 Uhr kann der Antrag auf Briefwahl im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten gestellt werden. Zur Feststellung der Wahlberechtigung reicht die Vorlage des Personalausweises, falls die Wahlbenachrichtigung noch nicht eingetroffen ist oder verlegt wurde. Der Antrag kann auch unter der E-Mailadresse buergerbuero@bensheim.de unter Angaben des Namens und der Adresse gestellt werden. Darüber hinaus ist der Antrag auf Briefwahl auch online möglich, der Link dazu ist ab 15. April auf www.bensheim.de geschaltet. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigung erfolgt bis Anfang Mai.

EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten:
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. EU-Bürger, die nicht bereits im Wählerverzeichnis stehen, werden diesbezüglich von der Stadt Bensheim angeschrieben, da sich Betroffene in diesem Fall in das Wählerverzeichnis eintragen lassen müssen, wenn sie ihr Wahlrecht ausüben wollen. Für die Eintragung muss dazu bis spätestens 5. Mai ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ist bei der Stadt Bensheim im Bürgerbüro einzureichen.
Antrag und Merkblatt: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019.html oder direkt im Bürgerbüro.