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Klimaschutz: Neues Förderprogramm geplant

Aus dem Masterplan „100% Klimaschutz“ wurden 35 Maßnahmen umgesetzt

Die Stadt Bensheim will ihre Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz weiter ausbauen, aktuell ist geplant, den Teilbereich „Ladestationen für E-Fahrzeuge in Kombination mit Photovoltaik“ aus dem Förderprogramm Klimaschutz herauszutrennen, mit weiteren Förderungen zu ergänzen und in ein neues Förderprogramm Mobilität zu überführen. Dabei wird ein wichtiges Ziel die Reduzierung von mit fossilen Brennstoffen betriebener Klein- und Leichtkrafträder sein, da in diesem Bereich abgasfreie und fast lautlose E-Fahrzeuge eine gute Alternative bieten. „Wir wollen unsere Aktivitäten im Bereich Klimaschutz forcieren, sinnvoll bündeln und neue Angebote schaffen“, sagt Bürgermeister Rolf Richter.
Aus der aktuell vorliegenden Zwischenbilanz zeigt sich, dass aus dem Masterplan „100% Klimaschutz“ bereits 35 von 49 Maßnahmen umgesetzt wurden, darunter zum Beispiel die weitgehende Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik. Das städtische Förderprogramm Klimaschutz hat in den Jahren 2014 bis 2018 dazu beigetragen, 1.651 kWp PV-Leistung zu installieren. 131 PV-Anlagen konnten in diesem Zeitraum gefördert werden. Auf städtischen Gebäuden wurden alleine 296 kWp PV Leistung installiert. Ausgelöst durch das Förderprogramm, werden durch die Investitionen 1.750 Tonnen CO² jedes Jahr eingespart.
Bei der Verkehrswende wurden in Bensheim mit der Implementierung eines Fahrradverleihsystems (VRNnextbike), dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und der Unterstützung des Aufbaus eines E-Car-Sharing Systems (beide durch die GGEW AG) gleich drei Maßnahmen umgesetzt. Über die Hälfte des städtischen Fuhrparks wurden auf Elektromobilität umgestellt, zu den bestehenden Dienstfahrrädern wurden Dienst-E-Bikes angeschafft.
Sukzessive hat die Stadt Bensheim auch die finanziellen Mittel erhöht, die den Bensheimer Bürgern direkt zugutekommen: Das Budget liegt mittlerweile bei 40.000 Euro im Jahr. Das neu zu schaffende Förderprogramm Mobilität wird zu Beginn mit 20.000 Euro ausgestattet. Das Förderprogramm Klimaschutz hat vor allem Investitionen von energetischen Maßnahmen im Blick: „Klimaschutz gelingt nur, wenn wir es schaffen, die Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen zu motivieren,“ betont Umweltdezernent Adil Oyan, „dazu gehören Maßnahmen wie der Heizungsaustausch oder Sanierungen und Neubauten im Sinne der Energieeffizienz, immer mit dem Ziel, die CO²- bzw. Energieeinsparung weiter voranzubringen“. Das Förderprogramm soll auch zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und den städtischen Grünanteil erhöhen, indem auch Begrünungsmaßnahmen bezuschusst werden.

Was wird gefördert?

Zum Beispiel Einzelmaßnahmen in einem Altbau wie die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke, Solarthermie und Wärmepumpen für Heizung bzw. Warmwasser oder eine Dachdämmung. Auch die Installation von Stromspeichern und von Mikro-Photovoltaikanlagen wird gefördert.

Ein Effizienzhaus Altbau (bis Baujahr 2002) wird derzeit mit 3.000 Euro pro Objekt und ein Effizienzhaus Neubau mit 1.500 Euro pro Objekt gefördert.

Der Bau einer Photovoltaikanlage wird mit 250 bis derzeit maximal 2.000 Euro unterstützt, die Fördersätze sind abhängig von der Anlagengröße.

Bei PV-Anlagen gilt: Die Förderung kann der Eigentümer erhalten, der die Anlage selbst baut und betreibt, oder der Eigentümer, der seine Dachfläche einem Dritten bereitstellt, der dann die Anlage baut und betreibt.

Maßnahmen wie die Entsiegelung und Begrünung versiegelter Flächen sowie Fassaden- und Dachbegrünung werden gefördert.

Der Austausch von Fenstern bzw. der Haustüren, wenn der vorgegebene U-Wert eingehalten wird.

Die Förderung von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und Pelletkesseln liegt bei jeweils 1000 Euro.

Generell gilt: Anträge sind vor Beginn der Sanierung bzw. vor Baubeginn zu stellen, die Baumaßnahmen sind innerhalb eines Jahres zu beenden. Höchstsummen der Fördermaßnahmen liegen bei 4.000 Euro je Objekt, bei Bauherrengemeinschaft sind es maximal 5.000 Euro.

Die Sonderförderung für Bauherrengemeinschaften, wenn zum Beispiel zwei Nachbarn gemeinsame Klimaschutzmaßnahmen durchführen, soll dazu anregen, Sanierungen im Quartier gemeinsam zu planen und umzusetzen. So entstehen eine größere Klimaschutzwirkung sowie ein einheitlicheres Erscheinungsbild. Je beteiligtes Grundstück ist eine Förderung von 1.000 Euro vorgesehen. Bauherrengemeinschaften.

Bisher wurden im Bereich Klimaschutz seit dem Jahr 2008 Fördermittel in Höhe von  über 220.000 Euro ausgezahlt.