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Kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge an Ladestationen

Seit mehreren Monaten haben Fahrer von Elektro-Autos in Bensheim die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge am Parktheater und in der Straße Am Rinnentor an E-Ladesäulen aufzuladen. Hier sind jeweils zwei Parkplätze für berechtigte E-Fahrzeuge reserviert, für deren Nutzung aber Gebühren fällig sind.

Um die klimafreundliche Elektromobilität weiter zu fördern, möchte die Stadt Bensheim hier künftig auf eine Parkgebühr verzichten. Dabei soll allerdings auch für die E-Autos eine Höchstparkdauer gelten: Diese beträgt sechs Stunden in den Parkhäusern und zwei Stunden auf den Parkplätzen im öffentlichen Raum am Rinnentor und am Parktheater. Für die Kontrolle der Parkdauer müssen die Fahrer der E-Autos dann eine Parkscheibe auslegen. Außerdem muss klar erkennbar sein, dass das Fahrzeug während des Parkens Strom lädt.

Die Stadt Bensheim erwartet durch diese Änderung der Parkbedingungen keine nennenswerten Einnahmeverluste, da es bisher erst rund 380 in Bensheim zugelassene Elektroautos gibt, die laut EmoG für ein E-Kennzeichen berechtigt sind – und erst 77 davon tragen aktuell ein solches Kennzeichen.

Grundlage für den Vorschlag des Magistrats ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG), das Städten ermöglicht, für gewisse Fahrzeugarten das ermäßigte oder kostenfreie Parken einzuführen. Über die Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Parkeinrichtungen der Stadt Bensheim, die für die Umsetzung des Vorschlags nötig ist, entscheiden die Stadtverordneten in der nächsten Sitzungsrunde im Juni 2018.