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Magistrat will Bürgerentscheid am 17. Januar durchführen

Stadtverordnetenversammlung in ihrer jetzigen Besetzung soll entscheiden

Der Magistrat hat der Durchführung des Bürgerentscheides zugestimmt, die Fragestellung lautet: „Sind Sie für die Durchführung eines städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs?“ Als Abstimmungstag ist der 17. Januar 2021 vorgesehen. Die endgültige Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung. Für den Termin am 17. Januar spricht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jetzigen Zusammensetzung über das Ergebnis des Bürgerentscheids und die weitere Vorgehensweise entscheiden müsste. Würde ein späterer Termin gewählt werden, könnte der Prozess erst nach der konstituierenden Sitzung vorangetrieben werden. Dies hätte eine weitere Verzögerung von über vier Monaten zur Folge.
Die vom Magistrat vertretene Auffassung über den Gegenstand des Bürgerentscheides lautet wie folgt: Das Gremium sieht die bisherige Vorgehensweise und Auswahl des Wettbewerbsverfahrens als zielführend und korrekt an. Vor der endgültigen Auswahl des Wettbewerbsverfahrens haben das Bürgernetzwerk und die Stadt Bensheim einen ausführlichen Dialogprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Dieser bestand aus sieben Veranstaltungen und Aktionen, die durch eine Online-Umfrage ergänzt wurden. An den Veranstaltungen nahmen insgesamt 500 bis 600 Personen teil, wobei zu beachten ist, dass auch einige Personen mehrere Veranstaltungen besuchen haben und somit „mehrfach“ gezählt wurden. Zusammenfassend könne aber festgestellt werden, dass der Dialogprozess aufgrund des großen Engagements der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger sehr gute Ergebnisse gebracht habe. Das hauptsächliche Anliegen sehen die Teilnehmenden in einer Belebung des Marktplatzes zu jeder Jahreszeit, auch der „Schorschblick“ sollte weiter bestehen bleiben.
Die von den Prozessbeteiligten erarbeiteten Eckpunkte hat die Verwaltung in den geplanten Wettbewerb aufgenommen. Der von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Ideenwettbewerb eröffnet wieder die Diskussion um die Rahmenbedingungen, die ein Entwurf berücksichtigen muss. Es müsste neben der Betrachtung der Varianten mit und ohne Gebäude auch eine Betrachtung unterschiedlicher Gebäudehöhen vorgenommen werden. Der Magistrat ist der Ansicht, dass der Erhalt des „Schorschblickes“ eines der wertvollsten Ergebnisse des Bürgerdialoges darstellt, der durch eine Nichtbeachtung in einem Ideenwettbewerb negiert werden und den getroffenen Grundkonsens verlassen würde. „Dies ist vor dem Hintergrund des hohen Engagements der Teilnehmenden nicht hinnehmbar“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Wahl eines Realisierungswettbewerbs solle sicherstellen, dass die Ergebnisse des Dialogprozesses bei der weiteren Planung gebührend berücksichtigt werden. Mit der Durchführung eines von der BI geforderten gesonderten Ideenwettbewerbes würde der Prozess wieder an seinen Ausgangspunkt zurück gebracht und keine Entscheidung getroffen. Es würden sich gegenseitig ausschließende Positionen zusammen gebracht, die nur im Verhindern des Realisierungswettbewerbs ihre Gemeinsamkeit finden würden. „So haben sich einzelne Unterzeichner des Bürgerbegehrens für ein Verzicht auf eine Bebauung, andere wiederrum für ein mehrgeschossiges Gebäude ausgesprochen. Diese Positionen schließen sich gegenseitig aus. Damit kann keine zukunftsorientierte Stadtpolitik gemacht werden“, so der Wortlaut in der Stellungnahme.
Der Magistrat empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bensheim im Bürgerentscheid mit „Nein“ zu stimmen und damit für eine zügige Umgestaltung des Marktplatzes und den Bau eines Gebäudes für gastronomische Nutzungen, das den Blick auf St. Georg frei lässt.

Zum Hintergrund

Den Bürgerinnen und Bürgern wird über die Hessische Gemeindeordnung ermöglicht, wichtige Angelegenheiten nicht von der Stadtverordnetenversammlung, sondern unmittelbar über die Bürger entscheiden zu lassen. Das eingereichte Bürgerbegehren ist ein Antrag der Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ auf Zulassung eines Bürgerentscheids. Die Einreichung des schriftlichen Bürgerbegehrens erfolgte am 3. Juli dieses Jahres an den Magistrat. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Februar 2020. Fachlich ausgedrückt handelt es sich hierbei um ein kassatorisches Bürgerbegehren, heißt: Darin wird kein eigener politischer Vorschlag der Bürger formuliert, sondern die Aufhebung eines kürzlich erfolgten Beschlusses der kommunalen Vertretung gefordert.