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Stadtverwaltung Bensheim

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Marktplatz: Stadt will sich Vorkaufsrecht sichern

Der Magistrat hat den Weg für die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht am Marktplatz freigemacht. Sollte die Stadtverordnetenversammlung dieser Satzung zustimmen, hat die Stadt Bensheim die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht auszuüben, wenn ihr für das Grundstück ein Kaufvertrag vorliegt. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem Verkäufer zu den Bedingungen zustande, die im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurden, dies gilt auch für den Kaufpreis.
Hintergrund ist, dass damit die Einflussmöglichkeiten der Stadt Bensheim für die städtebauliche Entwicklung des Marktplatzes gestärkt werden. Im Zuge des bereits beschlossenen städtebaulichen Wettbewerbs an dieser Stelle können die darin formulierten Zielsetzungen zur Attraktivierung des Marktplatzes so gesichert werden. „Wir wollen unsere Einflussnahme an diesem zentralen Ort unserer Stadt sichern“, sagt Bürgermeister Rolf Richter.
Die Stadt Bensheim beruft sich auf eine Vorkaufsrechtssatzung, die von Gemeinden für Gebiete erlassen werden kann, für die sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht.