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Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Museum und Stadtbibliothek: Mit Auflagen geöffnet

Im Rathaus weiterhin eingeschränkter Publikumsbetrieb /

Kommunalwahl sorgt für weitere Einschränkungen der Erreichbarkeit

 

Corona-bedingt gilt im Rathaus auch weiterhin der eingeschränkte Publikumsbetrieb: Die Rathausinformation (Telefon 14-0) ist zu den Kernzeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr, Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr) besetzt und telefonisch erreichbar. Die BürgerInnen können in dringenden Fällen nach vorheriger telefonischer Absprache die Dienstleistungen der Stadtverwaltung im Rathaus in Anspruch nehmen, sofern keine Klärung per E-Mail oder Telefon möglich ist.

Das Bürgerbüro hat seit dem 1. Februar wieder geöffnet.

Die Tourist-Information ermöglicht auch weiterhin den Kauf von ÖPNV-Tickets nach telefonischer Anmeldung (Kontakt 06251-8696101).

Nach der jetzt gültigen Verordnung in Hessen ist die Öffnung von Museen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Ab morgen (11.) bietet das Bensheimer Museum von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 15 bis 18 Uhr nach Anmeldung einen maximal einstündigen Besuch an. Eine telefonische Anmeldung ist immer dienstags von 10 bis 14 Uhr unter 5847865 oder zu den Öffnungszeiten an der Kasse unter 5847868 möglich oder per E-Mail museum@bensheim.de. Höchstens zehn Personen dürfen sich unter Einhaltung der „AHAL-Regeln“ gleichzeitig im Museum aufhalten. Diese Regelung gilt bei einem landesweiten Inzidenzwert zwischen 50 und unter 100. Erfassungsbögen zur Kontaktnachverfolgung liegen aus.

Die Stadtbibliothek bietet seit Januar „Click and Collect“ an. Ab Donnerstag ist der Eingang am Spielplatz geöffnet. Über eine elektronische Einlass-Kontrolle wird dann geregelt, dass die zulässige Personenanzahl eingehalten wird. Neben der Ausleihe und Rückgabe von Medien werden die weiteren Service-Leistungen wie Neu- und Wiederanmeldungen oder Gebührenzahlungen eingeschränkt angeboten. Die BesucherInnen werden gebeten, ihren Aufenthalt auf maximal 20 Minuten zu beschränken. Der Aufenthalt zum Lesen ist nicht gestattet, die Leseterrasse bleibt geschlossen. Selbstverständlich gelten auch in der Stadtbibliothek die gängigen Verhaltensregeln wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung des Mindestabstands.

Aufgrund der Auszählung im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am Montag (15.) und Dienstag (16.) sind die MitarbeiterInnen im Rathaus und den beiden Eigenbetrieben Kinderbetreuung und Stadtkultur an diesen beiden Tagen zusätzlich eingeschränkt erreichbar.