Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Neue Richtlinien für die Vereinsförderung

Magistrat unterstützt Vereine trotz Haushaltssperre mit Zuschüssen

Die Corona-Krise wirkt sich seit vielen Monaten auf weite Bereiche des öffentlichen Lebens aus. Dazu gehört auch der Haushalt der Stadt Bensheim, über den seit dem Frühjahr 2020 eine Sperre verhängt wurde. Jetzt hat der Magistrat jedoch beschlossen, den Bensheimer Institutionen, Vereinen und Jugendgruppen Zuschüsse, die jeweils den Betrag von 2.500 Euro nicht übersteigen, als freiwillige Leistungen der Stadt Bensheim zu gewähren. „Der Magistrat der Stadt Bensheim ist sich einig, dass diese Zuschüsse trotz der Haushaltssperre ihre volle Berechtigung haben. Vereine leisten einen überragenden Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Leben und zum Zusammenhalt über Generationen hinweg. Gerade in den vergangenen Monaten haben die ehrenamtlich arbeitenden Aktiven in den Vereinen insbesondere jungen Menschen eine wichtige Orientierung geboten. Es ist uns wichtig, ihnen gerade jetzt Unterstützung und Verlässlichkeit zu bieten“, so Bürgermeister Rolf Richter. Insgesamt bewilligte die Stadt Fördermaßnahmen in Höhe von insgesamt rund 47.000 Euro für das Jahr 2020 beziehungsweise für bereits 2019 umgesetzte Maßnahmen. Die Unterstützung geht unter anderem an die Bereiche Kinder- und Jugendförderung sowie Sport und fließt in die Umsetzung von Seniorenveranstaltungen sowie in soziale Hilfen durch Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden.

Einem anderen Prozedere folgen Zuschüsse, die jeweils den Betrag von 2.500 Euro übersteigen: Für die Auszahlung dieser Fördermaßnahmen ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nötig. Der Magistrat hat bereits sein Einverständnis gegeben, die Vereine und Institutionen in diesem Rahmen mit weiteren Zuschüssen in einer Gesamthöhe von rund 49.000 Euro zu unterstützen. Große Anteile entfallen dabei auf die Bereiche Sport sowie Jugend- und Drogenberatung.

In ihrer nächsten Sitzung werden sich die Stadtverordneten zudem mit der Änderung der Investitionsförderrichtlinien für Maßnahmen gemeinnütziger Vereine befassen. Die Vereine können wie bisher eine Förderung von 10 Prozent der ungedeckten Kosten für ihre Maßnahmen als Zuschuss beantragen, die Deckelung liegt künftig aber nicht mehr bei 5.100, sondern bei 10.000 Euro je Maßnahme. In Bezug auf Maßnahmen, die eine energetische beziehungsweise klimaschutzrelevante Investition beinhalten, soll auf Antrag eine Förderung von 15 Prozent (maximal 15.000 Euro) der ungedeckten Kosten als Zuschuss bewilligt werden.