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Neues Konzept für Marktplatz der Zukunft

Offener Dialogprozess und städtebaulicher Wettbewerb

Der Abriss des Hauses am Markt und der damit verbundene neue optische Eindruck des Bensheimer Marktplatzes mit dem freien Blick auf die Kirche St. Georg haben für intensive Diskussionen in der Stadt gesorgt. Als Ergebnis daraus möchte der Magistrat vom bisherigen Plan eines dreigeschossigen Neubaus abrücken. Bürgermeister Rolf Richter begründet dies: „Wir fühlen uns verpflichtet, das wahrnehmbare eindeutige Meinungsbild aufzunehmen und neue Wege anzudenken. Unser Ziel ist es nach wie vor, eine lebendige und zukunftsfähige Innenstadt zu erhalten und den Platz zu beleben – so halten wir etwa die Ansiedlung des ‚Café Extrablatt‘ weiterhin für wünschenswert. Wir denken jedoch, dass in dieser Situation ein Projekt, das droht, die Stadtgesellschaft zu spalten, keine zielführende Lösung darstellen kann.“ Folgen die Mitglieder der Gremien sowie die Stadtverordneten bei ihrer Sitzung am 12. September 2019 dem Wunsch der Stadtspitze, so werden sie die früher getroffenen Beschlüsse zum Neubau bis zum Ende des Bürgerbeteiligungsprozesses aussetzen. Der Magistrat soll dann gemeinsam mit der Marketing- und Entwicklungsgesellschaft Bensheim mbH (MEGB) bereits eingegangene vertragliche Verpflichtungen prüfen, aussetzen oder soweit nötig abwickeln.

Im zweiten Schritt geht es um ein neues Konzept für den Marktplatz der Zukunft: Dem Magistrat schwebt dafür ein ergebnisoffener Dialogprozess vor, der alle Bürgerinnen und Bürger, relevante Gruppen wie etwa das Bürgernetzwerk sowie Behörden einbindet. „Eine Grundvoraussetzung dafür, dass ein Großteil der Bevölkerung die Ergebnisse des Dialogs akzeptiert, ist ein transparenter Prozess“, betont Richter. Zu Beginn des Dialogprozesses sollen alle Varianten diskutiert werden können. Als Leitidee müsse bei allen Diskussionen aber die angestrebte Belebung des Marktplatzes im Vordergrund stehen. Stimmt das Stadtparlament dieser Grundsatzentscheidung zu, dann sieht der Ablauf als nächsten Schritt einen städtebaulichen Wettbewerb vor. Auch hier sollen die Beteiligten des Dialogprozesses und die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen bei der Entscheidung, welche Variante den Zuschlag erhält, beteiligt werden. Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs sollen vor einer endgültigen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung den Bensheimer Bürgerinnen und Bürgern in einer Bürgerversammlung ausführlich vorgestellt werden.

Für den ergebnisoffenen Dialogprozess soll – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtverordneten – ein Konzept erstellt werden, für das auch externe Leistungen in Anspruch genommen werden müssen. Spätestens für die Änderungsliste des Nachtragshaushaltes werden Angaben zu diesen Kosten vorliegen, ebenso wie ein vorläufiger Zeitplan für den Dialogprozess.

Als Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen hat der Magistrat eine detaillierte Aufstellung der bisherigen Kosten vorgelegt. Demnach setzen sich die Netto-Gesamtkosten der MEGB von insgesamt rund 1.243.444 Euro zusammen aus rund 215.976 Euro für den Kauf des Grundstücks von der Stadt, rund 438.459 Euro für den Abriss und rund 589.010 Euro Planungskosten. Darin sind auch rund 489.687 Euro enthalten, die der Planung des dreigeschossigen Gebäudes zugeordnet und somit beim Stopp der bisher geplanten Baumaßnahme als Verlust verbucht werden müssen. „Gegenüber rund 60 Prozent der Kosten, die ohnehin angefallen wären, steht damit ein hoher Betrag, der uns nun verloren geht – falls die Stadtverordneten uns folgen und sich für ein Umschwenken entscheiden. Das fällt grundsätzlich sehr schwer und tut weh. Dennoch halte ich an meiner Meinung fest, dass es notwendig ist, nach der Erkenntnis des freiwerdenden Blicks auf die Kirche St. Georg den Wunsch so vieler Bürger zu entsprechen und nicht ein Konzept weiter durchzusetzen“, so der Bürgermeister.