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Novellierte Förderrichtlinie: Stadt fördert Solaranlagen auf dem Balkon

Seit 2007 unterstützt die Stadt Bensheim ihre Bürger bei energetischen Sanierungsmaßnahmen mit dem Förderprogramm Klimaschutz. „Im städtischen Haushalt stehen dafür auch 2016 wieder 15.000 Euro zur Verfügung“, machen Umweltdezernent Adil Oyan und der städtische Energieberater Steffen Giegerich auf die seit Jahresbeginn gültigen Änderungen bei den Fördermaßnahmen aufmerksam.

Die Novellierung der Förderrichtlinien betrifft sowohl die Einzelmaßnahmen in Wohneinheiten als auch die Sanierung von Altbauten zu Effizienzhäusern beziehungsweise Effizienzhäuser im Neubau. Nach wie vor ausgeschlossen vom Förderprogramm sind öffentliche Gebäude sowie Nichtwohngebäude. Die Einzelmaßnahmen sind jetzt auf Altbauten vor Baujahr 2002 (bisher 1995) beschränkt. Es gilt das Jahr der Baugenehmigung. Außerdem dürfen sich maximal zwei Wohneinheiten (bisher drei) im Objekt befinden.

Beim Austausch der alten Heizungsanlage muss das Baujahr des Heizkessels vor 1995 (bisher 1990) liegen. Auch wurden hier die Fördersätze erhöht und differenziert: Ein Brennwertkessel mit solarthermischer Warmwasserbereitung wird mit 500 Euro gefördert. Wird zusätzlich die Heizung unterstützt, erhöht sich die Fördersumme auf 750 Euro. Den gleichen Betrag gibt es auch für den Einbau eines Pelletkessels oder einer Wärmepumpe. Bisher lag der Förderbeitrag bei generell 500 Euro.

Neu dazugekommen ist bei den Einzelmaßnahmen die Förderung von Stromspeichern und Mikro-Photovoltaik-Modulen. Die auch als PlugIn- oder „Steckdosenmodule“ bekannten Anlagen bieten die Möglichkeit, auch ohne eigenes Hausdach Strom aus Sonne zu gewinnen und damit den eigenen Stromverbrauch im Haushalt teilweise abzudecken. Solche Systeme bestehen aus einem Photovoltaikmodul mit integriertem Wechselrichter und können direkt über eine „normale“ Steckdose mit dem Stromnetz verbunden werden. Da Mikro-Photovoltaik-Module kaum Platz benötigen, können diese in vielen Fällen auf einem Balkon bzw. einer Terrasse Platz finden – und so auch von Mietern genutzt werden. Die Förderhöhe beträgt bei einem Modul 200 Euro, bei zwei Modulen 300 Euro. Da bei der Nutzung solcher Systeme verschiedene technische Spezifikationen und Regeln eingehalten werden müssen, ist die Inbetriebnahme im Vorfeld mit dem Netzbetreiber, also der GGEW AG, abzustimmen. „Die GGEW AG ist deutschlandweit der erste Netzbetreiber, der sich dieser Technik öffnet“, sagt Oyan.

„Durch die Förderung von Mikro-Photovoltaik-Systemen unterbreiten wir Gebäudeeigentümern und jetzt auch Mietern ein konkretes Angebot, den Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort voranzubringen“, erklärt Energieberater Steffen Giegerich. Stadtrat Adil Oyan ergänzt: „Wir setzen mit dieser Förderung somit auch ein Zeichen für die Energiewende in Bürgerhand.“ Beim Stromspeicher richtet sich die Förderung nach der Leistung und liegt bei 100 Euro pro Kilowattstunde. Maximal zwei Einzelmaßnahmen sind kombinierbar, wobei sich bei der zweiten Maßnahme mit dem geringeren Fördersatz der Förderbetrag halbiert. Bei der Sanierung von Altbauten reichen die Fördersätze jetzt von 1400 Euro (bisher 1000 Euro) für „Effizienzhäuser 115/Denkmal“ bis 1800 Euro (bisher 1400 Euro) für „Effizienzhäuser 55“.

Die Förderung im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz beinhaltet sowohl die unentgeltliche Beratung als auch die Zuschüsse. Weitere Informationen gibt es bei Energieberater Steffen Giegerich unter Telefon 06251/14-280 oder auf der Homepage der Stadt Bensheim.    psp