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Stadt Bensheim: Neues Förderprogramm Mobilität

Ergänzungen für das Förderprogramm Klimaschutz

Die Stadt Bensheim hat ein neues Förderprogramm Mobilität entwickelt und das Förderprogramm Klimaschutz ergänzt: Wichtigste Neuerungen des seit 2007 bestehenden Förderprogramms Klimaschutz sind, dass nur noch Dämmmaßnahmen gefördert werden, die mit Dämmstoffen auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen durchgeführt werden. Dämmstoffe auf Basis von Mineralölprodukten sind nicht mehr förderfähig. „Damit gestalten wir die Förderung noch ökologischer, da fossile Mineralölprodukte vermieden werden“, sagt Umweltdezernent Adil Oyan.

Bei Einzelmaßnahmen „Dämmung“ (Außenwand und Dach) und „Effizienzhäusern“ gibt es jetzt einen erhöhten Fördersatz, wenn gleichzeitig zur Dämmung mindestens zwei Nisthilfen für Gebäudebrüter wie bestimmte Vögel (z.B. Hausspatzen oder Mehl-Schwalben) oder Fledermäuse angebracht werden. „Damit kombinieren Energieeffizienz und Artenschutz“, betont Oyan. Die anderen Fördermöglichkeiten zu Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen bestehen weiter und wurden nur angepasst.

Mit dem neuen Förderprogramm Mobilität wird die Anschaffung von Lastenräder und Lastenpedlecs, Fahrradanhänger, Pedelecs, sowie Elektrofahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L4e (das sind elektrische zwei- bis dreirädrige Kleinkrafträder) gefördert. Auch die Förderung der elektrischen Ladeinfrastruktur am eigenen Haus beinhaltet das Programm. Antragsberechtigt sind BürgerInnen mit Hauptwohnsitz Bensheim. Pro BürgerIn sind maximal zwei Maßnahmen förderfähig.

Ziele des neuen Förderprogramms sind die Senkung lokaler Treibhausgasemissionen, die Reduzierung von Luftschadstoffen, die Verringerung von Lärmbelastungen aus dem Verkehrsbereich durch leise (Elektro-)Fahrzeuge und die Verkehrsverlagerung auf Lastenräder und Pedelecs. „Mit diesem Förderprogramm unterstützen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen, die auf eine umweltfreundliche Mobilität setzen“, sagt Bürgermeister Rolf Richter.

Wichtig bei beiden Programmen ist: Förderungen müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen, Pflichtmaßnahmen, zum Beispiel aus Bebauungsplänen fallen nicht darunter. Dieses Jahr stehen für die beiden Förderprogramme insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung der Stadt Bensheim für ihre BürgerInnen. Auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen besteht darauf kein Anspruch. Alle Details auf www.bensheim.de unter der Rubrik „Leben in Bensheim“ bei Klima, Umwelt & Energie. Das Team Klimaschutz, Umwelt und Energie berät Interessenten gerne,  klimaschutz@bensheim.de , Tel 14-181 (Marie-Claire Stalter) 14-293 (Max Thiel).