Stadtverordnetenversammlung unter 3G
Bensheim | 15. Dezember 2021 Nach der morgen (16. Dezember 2021) in Kraft tretenden verschärften Corona-Schutzverordnung in Hessen gilt: "Bei Sitzungen der Gemeindevertretung entscheidet die oder der Vorsitzende im Rahmen ihrer oder seiner Befugnisse nach der Hessischen Gemeindeordnung über das Erfordernis eines Negativnachweises der anwesenden Personen." Die Gesetzesbegründung führt hierzu aus, dass klar gestellt wurde, dass der kommunale „Parlamentsvorsteher“ befugt ist, von allen Teilnehmenden, auch von den Mandatsträgern selbst, einen Impf-, Genesenen- oder (negativen) Testnachweis zu verlangen.
Nach dieser Klarstellung und somit Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage hat Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert entschieden, die morgige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der Weststadthalle nach der 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) durchzuführen.