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Verordnung des Bundeskabinetts: Stadt Bensheim läutet nächsten Schritt zum Energiesparen ein

Bensheim |  31.08.2022 Das Bundeskabinett hat am 24. August zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt – darunter die „Verordnung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“. Sie tritt für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem 1. September in Kraft und soll angesichts der angespannten Gasversorgungslage dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Verordnung beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende Heizperiode und richtet sich an öffentliche Körperschaften, Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, um dazu beizutragen, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Maßnahmen der Stadt Bensheim gemäß Verordnung des Bundeskabinetts

Die Stadt Bensheim macht gemäß der Verordnung mit Kurzfristmaßnahmen des Bundeskabinetts darauf aufmerksam, dass die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt ist.
Zum 1. September wird daher die Anstrahlung folgender öffentlicher Gebäude in Bensheim abgestellt: Stadtpark, Auerbacher Schloss, Kirchberghäuschen, Hospitalkirche, St. Georg, Mittelbrücke sowie sonstige Objekte. Die Bodeneinbaustrahler des Nibelungenbrunnens und Hospitalbrunnens werden ausgeschaltet, zudem die Bodeneinbaustrahler am Bahnhof, der Alten Faktorei, am Ortsausgang Bensheim-Heppenheim, auf dem Manlay Platz und am Tempel der Blickensdörfer-Anlage. Die Bäume im gesamten Stadtgebiet werden ebenfalls nicht mehr beleuchtet.

Laut Verordnung sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten von der Regelung ausgenommen: Das Winzerfest ist demnach von den genannten Maßnahmen nicht betroffen beziehungsweise werden innerstädtische Maßnahmen erst nach dem Winzerfest umgesetzt. Die Giebelbeleuchtung im Rahmen des Winzerfestes bleibt bestehen.

Zudem setzt die Stadt Bensheim gemäß Verordnung folgende Handlungsanweisungen zur Gas- und Stromeinsparung für ihre städtischen Liegenschaften um: Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt, Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume gar nicht mehr – es sei denn, es liegen sicherheitstechnische Gründe vor. Die von der Stadt Bensheim verwalteten Kindertagesstätten sind von dieser Regelung ausgenommen. Jedoch wird auch hier die Raumtemperatur auf das notwendige Minimum reduziert. Boiler und Durchlauferhitzer dürfen unter Einhaltung der Hygienestandards nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden.

Weitere Teile der Verordnung beinhalten Maßnahmen, die zum einen PrivatverbraucherInnen und zum anderen Unternehmen betreffen – darunter beispielsweise Regelungen zu Ladentüren und Eingangssystemen in beheizten Geschäftsräumen, Nutzungseinschränkungen beleuchteter Werbeanlagen oder Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten. „Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen, werden wir zur Bewältigung der Krise unseren Beitrag leisten“, ist sich Umweltdezernent Adil Oyan sicher.

Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.html