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Weiteres Vorgehen zum Marktplatz in der politischen Entscheidungsphase

Gemeinsame Pressemitteilung des Reflexions-Teams – VertreterInnen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, BfB und FWG einigen sich auf gemeinsame Vorgehensweise

Bensheim | 11. März 2022 Die Beteiligten haben sich gemeinsam darauf verständigt den Ideenwettbewerb zu starten – mit Blick auf den am 1. Dezember 2020 gefassten Beschluss zur Umsetzung des Bürgerbegehrens und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen wurde vom Magistrat inzwischen vorgelegt und wird in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März abgestimmt.

Mit den in den letzten Monaten gewonnenen Erkenntnissen zur Gestaltung und Zukunft des Marktplatzes geht der „Bensheimer Weg“ nun in eine entscheidende Phase: Anfang des Jahres haben die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen im Reflexions-Team (R-Team) von der Architektenkammer Hessen (AKH) Informationen und Perspektiven zur Durchführung eines Ideenwettbewerbs erhalten. Daraufhin wurde den PolitikerInnen in einem weiteren Termin die Position der Unteren Denkmalbehörde dargelegt. Im Vergleich zu früheren Gelegenheiten zeigte sich diese hinsichtlich der Betrachtung vielfältiger Möglichkeiten zur Entwicklung des Oberen Marktplatzes offener: Eine Nullbebauung werde nicht mehr kategorisch ausgeschlossen. Es komme jeweils auf den individuellen Gestaltungsvorschlag an, wie Angela Exo, zuständige Ansprechpartnerin für die Stadt Bensheim bei der Unteren Denkmalbehörde im Landratsamt Heppenheim, erklärte.

Unter Berücksichtigung der jüngst gemachten Aussagen von Architektenkammer und Denkmalbehörde haben sich die Fraktions-VertreterInnen des R-Teams nunmehr darauf verständigt, dass ein städtebaulicher Ideenwettbewerb auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 1. Dezember 2020 so schnell wie möglich ausgelobt werden solle.

Zur Beachtung der denkmalrechtlichen Belange im Wettbewerbsverfahren soll ein/e VertreterIn der Unteren Denkmalbehörde dem Preisgericht angehören. So können die relevanten Kriterien des Denkmalschutzes direkt in die Gestaltung des Wettbewerbs einfließen. Aus Gründen des „Ensembleschutzes“ auf dem Marktplatz sind grundsätzlich alle Planungen der Unteren Denkmalbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Ob einer reinen Freiflächengestaltung zugestimmt werde oder nicht, erläuterte Angela Exo im Rahmen des Termins mit dem R-Team, könne nur auf Basis konkreter Entwürfe final entschieden werden. Eine Planung, die sich an der gegenwärtigen provisorischen Situation des Oberen Marktplatzes orientiere, würde zum Beispiel keine Genehmigung erhalten.

Im Rahmen des Termins mit der Architektenkammer wurde empfohlen, die Aufgabenstellung für den Ideenwettbewerb offen zu formulieren und dabei das Ergebnis des Bürgerdialoges, von einer „Nichtbebauung“ bis zu einer mehrgeschossigen Bebauung, in die Ausschreibung aufzunehmen. Ziel des Ideenwettbewerbs sei es, mit einer großen Bandbreite an möglichen Ansätzen die aus planerischer Sicht beste Lösung für die Aufgabenstellung zu finden, so die Auskunft von Gertrudis Peters (AKH). Hierfür empfehle es sich, mit einer klar definierten Zielsetzung bezüglich der Funktion des Marktplatzes in den Wettbewerb zu gehen, an der sich die TeilnehmerInnen orientieren können. Die Absicht eines Ideenwettbewerbs sei es grundsätzlich, konzeptionelle Lösungen für eine Aufgabenstellung zu finden und nicht bereits detaillierte und realisierbare Planung zu erhalten.

Alle bisher eingegangenen Anregungen der BürgerInnen auf Grundlage der zurückliegenden Beteiligungsprozesse sollen in jedem Fall Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen sein. Auch die Empfehlung des Empfehlungs-Teams, in den anstehenden Prozessen Transparenz zu gewährleisten und so eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen, soll Berücksichtigung finden. Dem Vorschlag, anstelle des Ideenwettbewerbs ein Werkstattverfahren durchzuführen, konnten die VertreterInnen des R-Teams – mit Blick auf die rechtlichen Konsequenzen und den Stadtverordnetenbeschluss vom 1. Dezember 2020 – nicht folgen.