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Stadtverwaltung Bensheim

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3G-Regel im Rathaus und in weiteren städtischen Einrichtungen

3G

Bensheim | Februar 2022 Zum Schutz der BürgerInnen und der städtischen Beschäftigten wird das bestehende Hygienekonzept ab Montag, 7. Februar, um die 3G-Regel für BesucherInnen erweitert. Die Regelung gilt für alle städtischen Einrichtungen, inklusive Bürgerbüro. Ausgenommen sind Stadtbibliothek und Tourist Information.

Bei Betreten einer städtischen Einrichtung ist also ab kommenden Montag ein 3G-Nachweis zu erbringen. Dazu zählt entweder ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis oder ein Testnachweis (maximal 24 Stunden alt; bei PCR-Test maximal 48 Stunden alt). Vorgelegt werden kann ebenso ein Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für SchülerInnen sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (beispielsweise Testheft mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte).
Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und mindestens zwei Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Ebenfalls als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und mindestens eine Impfdosis erhalten haben.
Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Auch für Kurzzeitkontakte (z.B. Eltern, die Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen bringen oder abholen) bestehen Ausnahmen.
Coronabedingt wird gebeten, das Rathaus nur zu betreten, wenn im Vorfeld ein Termin vereinbart wurde. Im Foyer des Rathauses dürfen sich derzeit maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. Wir bitten, die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten.

Für den Besuch im Museum Bensheim gilt die 3G-Regel. Das Hygienekonzept und die Regelungen zum Besuch des Museums und zu den Veranstaltungen des Parktheaters auf der Website der Stadtkultur: www.stadtkultur-bensheim.de


Kein 3G-Nachweis in Stadtbibliothek und Tourist Information

Ab Freitag (18.2.) ist beim Betreten der Tourist Information und der Stadtbibliothek lediglich das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes erforderlich, 3G-fällt dort weg. Bei Betreten einer städtischen Einrichtung wie Bürgerbüro oder Rathaus ist weiterhin ein 3G-Nachweis zu erbringen. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Auch für Kurzzeitkontakte (z. B. Eltern, die Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen bringen oder abholen) bestehen Ausnahmen. Die Regelungen sind kontinuierlich auf dem Prüfstand und werden kurzfristig angepasst.


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