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Standesamt - Heiraten und mehr

Ehefähigkeitszeugnis

Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige (Eheschließung in Deutschland)

Möchte eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland heiraten, muss sie ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates vorlegen. Mit diesem Dokument kann sie dokumentieren, dass sie nicht verheiratet ist. Weiterhin bestätigt der  Heimatstaat, dass der beabsichtigten Eheschließung mit einer ganz bestimmten Person (Partnerin bzw. Partner ist genau zu benennen) keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Für dieses Verfahren müssen beide Personen Dokumente zu ihrer Identität, zur Abstammung und zum Familienstand vorlegen. Welche Urkunden konkret vorzulegen sind, ist  mit der zuständigen ausländischen Behörde zu klären.

Nicht jeder Staat stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Kann ein solches Dokument nachweislich nicht beschafft werden,  ist ein förmliches Befreiungsverfahren beim  Oberlandesgericht zu betreiben. Dieses Verfahren ist erforderlich, damit der Standesbeamte die Ehe auch ohne das Ehefähigkeitszeugnis schließen darf. Der Antrag wird vom Standesamt aufgenommen und direkt an das Oberlandesgericht geleitet. In diesen Fällen ist eine Ledigkeits- bzw. eine Familienstandsbescheinigung aus dem Heimatstaat dem Standesamt vorzulegen.

Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige gleichen Geschlechts (Eheschließung in Deutschland)

Die rechtlichen Voraussetzungen für gleichgeschlechtliche Paare, bei denen eine oder beide beteiligten Personen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, richtet sich, anders als bei verschieden geschlechtlichen Paaren, ausschließlich nach deutschem Recht. Aus diesem Grund ist kein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Dennoch benötigt das Standesamt ein offizielles Dokument des Heimatsstaates, aus dem der aktuelle Familienstand der nicht deutschen Person hervorgeht. Dieses Dokument wird auch als Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung bezeichnet. 

Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige (Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland)

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ein Dokument, mit dem ein Standesamt einer deutschen Antragstellerin / einem deutschen Antragsteller in gesetzlich streng geregelter Form bestätigt, dass sie/er nicht verheiratet ist und mit einer ganz bestimmten Person, die namentlich ausdrücklich in dem Dokument aufzuführen ist, die Ehe nach deutschen Gesetzen eingehen darf. Dazu hat das Standesamt nicht nur die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen der / des deutschen Staatsangehörigen, sondern auch die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen der anderen Person zu prüfen. Dies gilt sowohl für eine deutsche Partnerin / einen deutschen Partner, wie auch für eine ausländische Partnerin / einen ausländischen Partner. Für das Prüfverfahren sind umfassende Dokumente zum Nachweis der Identität, zur Abstammung umd zum Familienstand vorzulegen.

Das Ehefähigkeitszeugnis beantragen Sie beim Standesamt an Ihrem Wohnort in Deutschland. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, wenden Sie sich über die zuständige deutsche Auslandsvertretung an das Standesamt am letzten Wohnort in Deutschland. Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, so wenden Sie sich über die zuständige deutsche Auslandsvertretung an das Standesamt I in Berlin.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für gleichgeschlechtliche Paare für die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland gelten die gleichen Regelungen wie für nicht gleichgeschlechtliche Paare. 

Die Aufstellung der erforderlichen Dokumente finden Sie hier.

Kontakt

Standesamt/Team Personenstandswesen
Kirchbergstraße 18
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