Standesamt - Heiraten und mehr
Eheschließung / Heiraten in Bensheim
Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf der Internetseite des Standesamts Bensheim.
Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema "Heiraten beim Standesamt in Bensheim".
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Stöbern und Informieren sowie bei den Vorbereitungen zu Ihrer Eheschließung.
Für Fragen rund um das Thema Heiraten stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamts Bensheim (Kontaktdaten nebenstehend) gerne zur Verfügung.
Das Standesamt Bensheim ist seit 01. August 2021 auch für die Aufgaben des Standesamts Zwingenberg zuständig. Informationen zu den Eheschließungen in Zwingenberg erhalten Sie hier.
Unser kleines Trauzimmer in Bensheim, wie es zurzeit eingerichtet ist:

Bensheims "Trau-Service"
- Anmeldung Eheschließung
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
- Erforderliche Unterlagen
- Ehefähigkeitszeugnis
- Eheschließungstermin
- Eheschließung am Samstag
- Eheschließungsorte
- Trauzimmer - klein aber fein
- Trausaal - Heiraten in der ehemaligen Kapelle
- Fürstenlager - Heiraten im Grünen
- Termine im Fürstenlager
- Kosten/Gebühren
- Merkblatt: Hinweis für Eheschließende zur gegenseitigen rechtlichen Vertretung
Kontakt
Standesamt/Team Personenstandswesen
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Telefon: 06251 14-196
06251 14-199 Telefax: 06251 14-101
Öffnungszeiten:
Montag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Anmeldung Eheschließung
Bevor Sie standesamtlich heiraten können, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Die „Anmeldung der Eheschließung“ erfolgt beim Standesamt an Ihrem Wohnort. Haben beide Partner unterschiedliche Wohnorte, so können Sie die Anmeldung entweder beim Standesamt des einen oder des anderen Wohnortes vornehmen. Die Ehe selbst können Sie unabhängig vom Wohnort bei jedem Standesamt im Bundesgebiet schließen.
Der Begriff „Anmeldung der Eheschließung“ kann leicht missverstanden werden. Es reicht nicht aus, das Standesamt über die geplante Eheschließung zu informieren. Vielmehr meint dieser im Personenstandsgesetz definierte Begriff, dass das Standesamtes bei der „Anmeldung der Eheschließung“ zu prüfen und festzustellen hat, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Für dieses Verfahren benötigen die Standesämter verschiedene Dokumente von Ihnen. Nähere Informationen rund um die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Zu dem Gespräch zur „Anmeldung der Eheschließung“ ist es erforderlich, dass beide Partner persönlich und gemeinsam zu Standesamt kommen. Nur in zwingenden Ausnahmesituationen können sich die Partner alleine oder gemeinsam bei der Anmeldung vertreten lassen, also einen Bevollmächtigen beauftragen. In einem solchen Fall bedarf die bevollmächtigte Person einer förmlichen Vollmacht. Ob eine Vertretung möglich und zulässig ist, sollte unbedingt vorab mit dem Standesamt abgeklärt werden. Zur Ablauforganisation des Standesamtes, aber vor allem um unnötige Wartezeiten für Sie zu vermeiden, ist es erforderlich für den Besuch beim Standesamt vorab ein Termin zu vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
Die nachstehende Liste informiert Sie darüber, welche Dokumente im Regelfall für die Anmeldung einer Eheschließung bzw. die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft erforderlich sind. An dieser Stelle können wir nicht abschließend auf jeden Einzelfall mit seinen Besonderheiten eingehen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich ergänzend mit uns in Verbindung setzen, um Detailfragen zu klären. Bei Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Besonderheiten des internationalen Privatrechtes und des jeweiligen ausländischen Familienrechtes zu beachten. Hier ist ein persönliches Vorgespräch besonders wichtig. Gerne erstellen wir für Sie bei einem Besuch im Standesamt eine individuelle Auflistung aller erforderlichen Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen können Sie aber auch hier Online beantragen.
Eheschließung und Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige
Unterlagen | Zu erhalten bei |
---|---|
Nachweis der Identität | |
deutsche Staatsangehörige, Angehörige der EU, EWR, Schweiz: Personalausweis/Reisepass | Bürgerservice/Passbehörde/ Konsulat |
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (nicht: EU, EWR oder Schweiz): Reisepass | Bürgerservice/Passbehörde/ Konuslat |
Abstammung & Wohnsitz | |
Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtsregister (inhaltlich aktuell) | Standesamt am Ort der Geburt |
erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand | Bürgerservice/Meldebehörde des Hauptwohnsitzes; alternativ: bei Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Bensheim für in Bensheim gemeldete Personen: Standesamt Bensheim |
Personen unter 18 Jahren | |
Keine wirksame Eheschließung bei einem deutschen Standesamt möglich | |
Vorehe(n) | |
Beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk | Standesamt am Ort der Eheschließung |
Alternativ: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk | Standesamt am Ort der Eheschließung |
Auflösung durch gerichtliche Entscheidung (z.B. Scheidung/Aufhebung): Ausfertigung des gerichtlichen Urteils bzw. des gerichtlichen Beschlusses; mit Vermerk über die Rechtskraft | Amtsgericht/Familiengericht, ggf. ausländisches Gericht bei dem die Scheidung ausgesprochen wurde |
Bei Scheidung/Aufhebung der Ehe im Ausland zusätzlich: Anerkennungsurkunde der Landesjustizbehörde (nicht in jedem Fall erforderlich, hier sind Besonderheiten zu beachten) | Oberlandesgericht; ggf. ist ein Anerkennungsverfahren durch das Standesamt zu betreiben |
Scheidungsurkunde (verschiedene Staaten stellen neben dem Scheidungsurteil zusätzlich eine Scheidungsurkunde aus - hier sind weitere Besonderheiten zu beachten) | Ausländisches Standesamt/ Notariat |
Auflösung durch Tod: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten | Standesamt am Ort des Sterbefalls |
Frühere Lebenspartnerschaft(en) | |
Beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk | Standesamt am Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft |
Alternativ: Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk | Standesamt am Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft |
Gerichtlicher Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Vermerk über die Rechtskraft | Amtsgericht/Familiengericht, bei dem die Aufhebung ausgesprochen wurde |
Kinder | |
(Gemeinsame Kinder/minderjährige Kinder einer verwitweten Person): Geburtsurkunde (mit Angaben zum Vater) | Standesamt am Ort der Geburt |
Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (nur erforderlich, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes aufgeführt ist) | Jugendamt oder Standesamt, bei dem die Anerkennung beurkundet wurde |
Ausländische Staatsangehörige | |
Zusätzlich erforderlich | Zuständige Heimatbehörde, Konsulat des Heimatstaates |
Ausländische Dokumente | |
Fremdsprachige Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Übersetzungen sollen durch eine/n allgemein ermächtigte/n Übersetzer/in erstellt werden. Die allgemeine Ermächtigung erfolgt durch ein deutsches Gericht. | Übersetzungsdienst (z.B. www.gerichts-dolmetscher.de) |
Viele Staaten stellen mehrsprachige Urkunden aus, in denen der Inhalt auch in deutscher Sprache dargestellt ist. Eine ergänzende Übersetzung ist dann nicht erforderlich. | Standesamt/Registerbehörde |
Dokumente aus verschiedenen Staaten bedürfen der Anbringung einer Apostille oder einer Legalisation. In besonderen Fällen ist eine inhaltliche und formelle Überprüfung des Dokuments durch einen Vertrauensanwalt vor Ort erforderlich. | Apostille: Veranlassung durch das deutsche Standesamt |
Für den Fall, dass wir Ihre Fragen nach erforderlichen Unterlagen nicht abschließend beantworten konnten, stellen wir Ihnen hier einen Fragebogen zu Verfügung, in dem Sie uns Ihre persönliche Situation darstellen können. Wir erstellen Ihnen dann gerne eine individuell ausgearbeitete Liste der erforderlichen Unterlagen für Ihre Eheschließung.
Erforderliche Unterlagen für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft
- Nachweis der Identität (siehe Eheschließung)
- Abstammung & Wohnsitz (siehe Eheschließung)
- Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft:
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit allen Hinweisen
Eheschließungstermin
Grundsätzlich können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes die Ehe schließen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie für die Eheschließung selbst, aber auch für die Anmeldung der Eheschließung vorab einen Termin mit uns vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass die Nachfrage nach Eheschließungsterminen in den Monaten Mai bis August, zum Jahresende, vor Feiertagen und an Wochenenden generell recht hoch ist. Wenn Sie also einen Wunschtermin haben, kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu. Wir werden uns selbstverständlich bemühen, Ihre Terminwünsche zu verwirklichen. Beabsichtigte Eheschließungen können allerdings maximal sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin verbindlich angemeldet werden. Terminreservierungen nehmen wir für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten entgegen.
Eheschließung am Samstag
Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten bieten das Standesamt Bensheim die Möglichkeit an, jeweils am ersten und dritten Samstag im Monat die Ehe zu schließen. Hierzu stehen Ihnen mehrere besondere Räumlichkeiten zur Verfügung, um Ihrer Trauung einen feierlichen und würdigen Rahmen zu verleihen und den Tag Ihrer Eheschließung zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.
Eheschließungsorte
Eheschließungen finden überwiegend in den Räumlichkeiten des Rathauses in Bensheim statt.
Für kleine Hochzeitsgesellschaften eignet sich unser kleines aber feines Trauzimmer. Hier finden 12 Personen (inklusive Brautpaar und Trauzeugen) zuzüglich der Standesbeamt*in Platz.
Für größere Hochzeitsgesellschaften steht unser großer Trausaal (eine ehemalige Kapelle) zur Verfügung. Hier finden 40 Personen (inklusive Brautpaar und Trauzeugen) zuzüglich Standesbeamt*in Platz. Dieser Saal wird auch für andere Zwecke genutzt, so dass die Verfügbarkeit in jedem Einzelfall vorab zu prüfen ist.
Zu bestimmten abschließend festgelegten Terminen besteht die Möglichkeit einer Eheschließung im Trauzimmer des Fremdenbaus des Staatsparks Fürstenlager.
Mögliche Eheschließungstermine für das Jahr 2023 im Staatspark Fürstenlager (welche Termine aktuell noch zur Verfügung stehen, können Sie telefonisch beim Standesamt Bensheim erfragen).
Hier der Link zum Flyer "Tagen & Feiern in historischem Ambiente" der Verwaltung der Schlösser und Gärten.
Eheschließungen außerhalb des Räumlichkeiten des Rathauses sowie des Fürstenlagers werden von uns nicht angeboten.
Trauzimmer im Rathaus - klein aber fein!

In einer schönen Atmosphäre können Sie in unserem Trauzimmer im Rathaus die Ehe schließen.
Das Trauzimmer ist barrierefrei erreichbar und bietet Platz für 12 Personen (inklusive Brautpaar und Trauzeugen) zuzüglich Standesbeamt*in.
Trausaal - Heiraten in einer ehemaligen Kapelle!

Das Rathaus in Bensheim - in früheren Zeiten ein bischöfliches Konvikt - verfügt über eine wunderschöne ehemalige Kapelle, die heute als Saal für viele Zwecke durch die Verwaltung genutzt wird. Diese ehemalige Kapelle ermöglicht Ihnen eine Trauung in stilvollem und feierlichem Ambiente. Insgesamt gibt es Platz für 40 Personen (inklusive Brautpaar und Trauzeugen) zuzüglich der Standesbeamt*in.
Der Saal ist barrierefrei erreichbar.
Fürstenlager - Heiraten im Grünen!

In einer idyllischen Parklandschaft können Sie während der Sommermonate in einem historisch eingerichteten "Wohnzimmer" des Staatsparks Fürstenlager die Ehe schließen. Hier haben 15 Personen (inklusive Brautpaar und Trauzeugen) zuzüglich Standesbeamt*in Platz.
Der Raum befindet sich im 1. OG, ist nur über ein Treppenhaus erreichbar und deshalb leider nicht barrierefrei.
Aufgrund von anstehenden Bauarbeiten wird das "Wohnzimmer im Fremdenbau" in den Monaten Juli bis Oktober 2023 für Eheschließungen nicht zur Verfügung stehen. Die Eheschließungen finden in dieser Zeit im sogenannten Wachthaus im Zentrum des Fürstenlagers statt.
Für die Trauung im Staatspark Fürstenlager fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 240 € an. (siehe Aufstellung Kosten/Gebühren)
Standesamt-Termine 2023 im Fürstenlager
Juni | Freitag | 02.06.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr | |
Samstag | 03.06.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr | ||
Juli | Freitag | 30.06.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr | |
Samstag | 01.07.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr | ||
August | Freitag | 04.08.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr, | |
Samstag | 05.08.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr | ||
September | Freitag | 01.09.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr | |
Samstag | 02.09.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr | ||
Oktober | Freitag | 06.10.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr | |
Samstag | 07.10.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr |
Kosten/Gebühren
Anmeldung der Eheschließung (Prüfung und Feststellung der rechtlichen Voraussetzungen)
- 47,00 €, wenn nur deutsches Zivil- und Verfahrensrecht zu berücksichtigen ist
- 23,50 € zusätzlich für jedes weitere anzuwendende ausländische Zivil- und/oder Verfahrensrecht
- 12,00 € für Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei der zuständigen Landesjustizbehörde / Präsident*in des Oberlandesgerichtes
Für die Vornahme der Eheschließung fallen zusätzlich an:
- 47,00 € im kleinen Trauzimmer, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 71,00 € im kleinen Trauzimmer, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (z.B. Samstag)
- 71,00 € im Trausaal, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 105,00 € im Trausaal, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (z.B. Samstag)
- 345,00 € im Fürstenlager (Verwaltungsgebühr Standesamt 105,00 €, zuzüglich Kostenerstattung für die Anmietung Trauzimmer Fürstenlager 240,00 €).
Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- 12,00 € (erstes Exemplar), bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 6,00 €.
Familienstammbuch
- 20 € bis 35 €, je nach Ausführung.