Standesamt - Heiraten und mehr
Eheschließung / Heiraten in Bensheim
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Basisschutzverordnung sind seit dem 2. April 2022 eine Vielzahl an Lockerungen im täglichen Umgang in der Covid-19 Pandemie eingetreten. So ist zum Beispiel die Verpflichtung entfallen, den jeweiligen Impfstatus nachzuweisen.
Da sich das Infektionsgeschehen und in der Folge die Inzidenzwerte auf einem sehr hohen Niveau bewegen, hat die Stadt Bensheim für das Standesamt festgelegt, dass während der Eheschließung von allen anwesenden Personen ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
Unser kleines Trauzimmer, wie es zurzeit eingerichtet ist:

Bensheims "Trau-Service"
- Anmeldung Eheschließung
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
- Erforderliche Unterlagen
- Ehefähigkeitszeugnis
- Eheschließungstermin
- Eheschließung am Samstag
- Eheschließungsorte
- Trauzimmer - klein aber fein
- Trausaal - Heiraten in der ehemaligen Kapelle
- Fürstenlager - Heiraten im Grünen
- Termine im Fürstenlager
- Kosten/Gebühren
- Merkblatt: Hinweis für Eheschließende zur gegenseitigen rechtlichen Vertretung
Kontakt
Standesamt/Team Personenstandswesen
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Telefon: 06251 14-196
06251 14-199
06251 14-195 Telefax: 06251 14-101
Öffnungszeiten:
Montag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Anmeldung Eheschließung
Bevor Sie standesamtlich heiraten können, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Die „Anmeldung der Eheschließung“ erfolgt beim Standesamt an Ihrem Wohnort. Haben beide Partner unterschiedliche Wohnorte, so können Sie die Anmeldung entweder beim Standesamt des einen oder des anderen Wohnortes vornehmen. Die Ehe selbst können Sie unabhängig vom Wohnort bei jedem Standesamt im Bundesgebiet schließen.
Der Begriff „Anmeldung der Eheschließung“ kann leicht missverstanden werden. Es reicht nicht aus, das Standesamt über die geplante Eheschließung zu informieren. Vielmehr meint dieser im Personenstandsgesetz definierte Begriff, dass das Standesamtes bei der „Anmeldung der Eheschließung“ zu prüfen und festzustellen hat, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Für dieses Verfahren benötigen die Standesämter verschiedene Dokumente von Ihnen. Nähere Informationen rund um die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Zu dem Gespräch zur „Anmeldung der Eheschließung“ ist es erforderlich, dass beide Partner persönlich und gemeinsam zu Standesamt kommen. Nur in zwingenden Ausnahmesituationen können sich die Partner alleine oder gemeinsam bei der Anmeldung vertreten lassen, also einen Bevollmächtigen beauftragen. In einem solchen Fall bedarf die bevollmächtigte Person einer förmlichen Vollmacht. Ob eine Vertretung möglich und zulässig ist, sollte unbedingt vorab mit dem Standesamt abgeklärt werden. Zur Ablauforganisation des Standesamtes, aber vor allem um unnötige Wartezeiten für Sie zu vermeiden, ist es erforderlich für den Besuch beim Standesamt vorab ein Termin zu vereinbaren.
Sonderregelung zur Anmeldung der Eheschließung aufgrund der Covid-19 Pandemie
Aufgrund der Covid-19 Pandemie erfolgt die Anmeldung der Eheschließung derzeit grundsätzlich schriftlich. Eine persönliche Anmeldung erfolgt nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit dem Standesamt. Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente entsprechend unserer Liste der erforderlichen Dokumente zusammen. Die Dokumente übersenden Sie uns im Original auf dem Postweg. Ebenso können Sie die Dokumente in einem verschlossenen, an das Standesamt adressierten Umschlag in den Briefkasten des Rathauses einwerfen oder während den Öffnungszeiten am Informationstresen des Rathauses abgeben. Legen Sie bitte einfache Fotokopien Ihrer Ausweisdokumente bei. Legen Sie in keinem Fall Originalausweisdokumente bei. In Fällen, in denen wir auf die Vorlage von Originalausweisdokumenten bestehen müssen, melden wir uns gezielt bei Ihnen. In einem Begleitschreiben zu den Dokumenten schildern Sie uns bitte Ihr Anliegen. Teilen Sie uns dabei mit, ob es gemeinsame Kinder gibt, wie die Namensführung in der Ehe sein soll und geben Sie uns noch eine Telefonverbindung und eine E-Mail Adresse mit an.
Aufgrund der von Ihnen übermittelten Daten erstellen wir die Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung. Diese übersenden wir Ihnen dann auf dem Postweg zur Unterzeichnung. In diesem Zusammenhang erhalten Sie dann auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
Erforderliche Unterlagen
Die nachstehende Liste informiert Sie darüber, welche Dokumente im Regelfall für die Anmeldung einer Eheschließung bzw. die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft erforderlich sind. An dieser Stelle können wir nicht abschließend auf jeden Einzelfall mit seinen Besonderheiten eingehen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich ergänzend mit uns in Verbindung setzen, um Detailfragen zu klären. Bei Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Besonderheiten des internationalen Privatrechtes und des jeweiligen ausländischen Familienrechtes zu beachten. Hier ist ein persönliches Vorgespräch besonders wichtig. Gerne erstellen wir für Sie bei einem Besuch im Standesamt eine individuelle Auflistung aller erforderlichen Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen können Sie aber auch hier Online beantragen.
Eheschließung und Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige
Unterlagen | Zu erhalten bei |
---|---|
Nachweis der Identität | |
deutsche Staatsangehörige, Angehörige der EU, EWR, Schweiz: Personalausweis/Reisepass | Bürgerservice/Passbehörde/ Konsulat |
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (nicht: EU, EWR oder Schweiz): Reisepass | Bürgerservice/Passbehörde/ Konuslat |
Abstammung & Wohnsitz | |
Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtsregister (inhaltlich aktuell) | Standesamt am Ort der Geburt |
erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand | Bürgerservice/Meldebehörde des Hauptwohnsitzes; alternativ: bei Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Bensheim für in Bensheim gemeldete Personen: Standesamt Bensheim |
Personen unter 18 Jahren | |
Keine wirksame Eheschließung bei einem deutschen Standesamt möglich | |
Vorehe(n) | |
Beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk | Standesamt am Ort der Eheschließung |
Alternativ: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk | Standesamt am Ort der Eheschließung |
Auflösung durch gerichtliche Entscheidung (z.B. Scheidung/Aufhebung): Ausfertigung des gerichtlichen Urteils bzw. des gerichtlichen Beschlusses; mit Vermerk über die Rechtskraft | Amtsgericht/Familiengericht, ggf. ausländisches Gericht bei dem die Scheidung ausgesprochen wurde |
Bei Scheidung/Aufhebung der Ehe im Ausland zusätzlich: Anerkennungsurkunde der Landesjustizbehörde (nicht in jedem Fall erforderlich, hier sind Besonderheiten zu beachten) | Oberlandesgericht; ggf. ist ein Anerkennungsverfahren durch das Standesamt zu betreiben |
Scheidungsurkunde (verschiedene Staaten stellen neben dem Scheidungsurteil zusätzlich eine Scheidungsurkunde aus - hier sind weitere Besonderheiten zu beachten) | Ausländisches Standesamt/ Notariat |
Auflösung durch Tod: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten | Standesamt am Ort des Sterbefalls |
Frühere Lebenspartnerschaft(en) | |
Beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk | Standesamt am Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft |
Alternativ: Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk | Standesamt am Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft |
Gerichtlicher Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Vermerk über die Rechtskraft | Amtsgericht/Familiengericht, bei dem die Aufhebung ausgesprochen wurde |
Kinder | |
(Gemeinsame Kinder/minderjährige Kinder einer verwitweten Person): Geburtsurkunde (mit Angaben zum Vater) | Standesamt am Ort der Geburt |
Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (nur erforderlich, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes aufgeführt ist) | Jugendamt oder Standesamt, bei dem die Anerkennung beurkundet wurde |
Ausländische Staatsangehörige | |
Zusätzlich erforderlich | Zuständige Heimatbehörde, Konsulat des Heimatstaates |
Ausländische Dokumente | |
Fremdsprachige Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Übersetzungen sollen durch eine/n allgemein ermächtigte/n Übersetzer/in erstellt werden. Die allgemeine Ermächtigung erfolgt durch ein deutsches Gericht. | Übersetzungsdienst (z.B. www.gerichts-dolmetscher.de) |
Viele Staaten stellen mehrsprachige Urkunden aus, in denen der Inhalt auch in deutscher Sprache dargestellt ist. Eine ergänzende Übersetzung ist dann nicht erforderlich. | Standesamt/Registerbehörde |
Dokumente aus verschiedenen Staaten bedürfen der Anbringung einer Apostille oder einer Legalisation. In besonderen Fällen ist eine inhaltliche und formelle Überprüfung des Dokuments durch einen Vertrauensanwalt vor Ort erforderlich. | Apostille: Veranlassung durch das deutsche Standesamt |
Für den Fall, dass wir Ihre Fragen nach erforderlichen Unterlagen nicht abschließend beantworten konnten, stellen wir Ihnen hier einen Fragebogen zu Verfügung, in dem Sie uns Ihre persönliche Situation darstellen können. Wir erstellen Ihnen dann gerne eine individuell ausgearbeitete Liste der erforderlichen Unterlagen für Ihre Eheschließung.
Erforderliche Unterlagen für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft
- Nachweis der Identität (siehe Eheschließung)
- Abstammung & Wohnsitz (siehe Eheschließung)
- Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft:
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit allen Hinweisen
Eheschließungstermin
Grundsätzlich können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes die Ehe schließen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie für die Eheschließung selbst, aber auch für die Anmeldung der Eheschließung vorab einen Termin mit uns vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass die Nachfrage nach Eheschließungsterminen in den Monaten Mai bis August, zum Jahresende, vor Feiertagen und an Wochenenden generell recht hoch ist. Wenn Sie also einen Wunschtermin haben, kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu. Wir werden uns selbstverständlich bemühen, Ihre Terminwünsche zu verwirklichen. Beabsichtigte Eheschließungen können allerdings maximal sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin verbindlich angemeldet werden. Terminreservierungen nehmen wir für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten entgegen.
Eheschließung am Samstag
Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten bieten wir die Möglichkeit, jeweils am ersten und dritten Samstag im Monat die Ehe zu schließen. Hierzu bieten wir Ihnen mehrere besondere Räumlichkeiten, um Ihrer Trauung einen feierlichen und würdigen Rahmen zu verleihen und damit zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen
Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes bzw. an anderen als den genannten Samstagsterminen können wir Ihnen nicht anbieten.
Eheschließungsorte
Eheschließungen bieten wir grundsätzlich im Rathaus in Bensheim an. Für kleine Hochzeitsgesellschaften eignet sich unser kleines aber feines Trauzimmer. Hier finden 8 Personen zuzüglich der Standesbeamt*in Platz. Für größere Hochzeitsgesellschaften steht unser großer Trausaal zur Verfügung. Hier finden 24 Personen zuzüglich Standesbeamt*in Platz. Da dieser Saal auch für andere Zwecke genutzt wird, ist die Verfügbarkeit in jedem Einzelfall vorab zu prüfen. Zu bestimmten abschließend festgelegten Terminen besteht die Möglichkeit einer Eheschließung im Trauzimmer des Fremdenbaues im Staatspark Fürstenlager. Eheschließungen außerhalb der Trauzimmer, bzw. an anderen Orten können wir nicht anbieten.
Trauzimmer im Rathaus - klein aber fein!

In einer schönen Atmosphäre können Sie in unserem Trauzimmer im Rathaus die Ehe schließen.
Das Trauzimmer ist barrierefrei erreichbar und bietet Platz für 8 Personen zuzüglich Standesbeamt*in.
Trausaal - Heiraten in einer ehemaligen Kapelle!

Das Rathaus in Bensheim - in früheren Zeiten ein bischöfliches Konvikt - verfügt über eine wunderschöne ehemalige Kapelle, die heute als Saal für viele Zwecke durch die Verwaltung genutzt wird. Diese ehemalige Kapelle ermöglicht Ihnen eine Trauung in stilvollem und feierlichem Ambiente. Insgesamt gibt Platz für 24 Personen zuzüglich der Standesbeamt*in.
Aufgrund der Covid-19 Pandemie können Einschränkungen hinsichtlich der Personenzahl erfolgen.
Der Saal ist barrierefrei erreichbar.
Fürstenlager - Heiraten im Grünen!

In einer idyllischen Parklandschaft können Sie während der Sommermonate in einem historisch eingerichteten "Wohnzimmer" des Staatsparks Fürstenlager die Ehe schließen. Hier haben 12 Personen zuzüglich Standesbeamt*in Platz.
Aufgrund der Covid-19 Pandemie können Einschränkungen hinsichtlich der Personenzahl erfolgen.
Der Raum befindet sich im 1. OG, ist nur über ein Treppenhaus erreichbar und deshalb leider nicht barrierefrei.
Aufgrund von anstehenden Bauarbeiten ist es nicht auszuschließen, dass das "Wohnzimmer im Fremdenbau" für Eheschließungen im Jahr 2022 nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Eheschließung in einer anderen ansprechenden und geeigneten Räumlichkeit im Staatspark Fürstenlager erfolgen. Nähere Auskünfte hierzu können wir leider nur sehr kurzfristig erteilen.
Für die Trauung im Staatspark Fürstenlager fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 240 € an. (siehe Aufstellung Kosten/Gebühren)
Standesamt-Termine 2023 im Fürstenlager
Juni | Freitag | 02.06.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr | |
Samstag | 03.06.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr | ||
Juli | Freitag | 30.06.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr | |
Samstag | 01.07.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr | ||
August | Freitag | 04.08.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr, | |
Samstag | 05.08.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr | ||
September | Freitag | 01.09.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr | |
Samstag | 02.09.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr | ||
Oktober | Freitag | 06.10.2023 | 14 Uhr, 15 Uhr | |
Samstag | 07.10.2023 | 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr |
Kosten/Gebühren
Anmeldung der Eheschließung (Prüfung und Feststellung der rechtlichen Voraussetzungen)
- 47,00 €, wenn nur deutsches Zivil- und Verfahrensrecht zu berücksichtigen ist
- 23,50 € zusätzlich für jedes weitere anzuwendende ausländische Zivil- und/oder Verfahrensrecht
- 12,00 € für Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei der zuständigen Landesjustizbehörde / Präsident*in des Oberlandesgerichtes
Für die Vornahme der Eheschließung fallen zusätzlich an:
- 47,00 € im kleinen Trauzimmer, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 71,00 € im kleinen Trauzimmer, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (z.B. Samstag)
- 71,00 € im Trausaal, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 105,00 € im Trausaal, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (z.B. Samstag)
- 345,00 € im Fürstenlager (Verwaltungsgebühr Standesamt 105,00 €, zuzüglich Kostenerstattung für die Anmietung Trauzimmer Fürstenlager 240,00 €).
Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- 12,00 € (erstes Exemplar), bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 6,00 €.
Familienstammbuch
- 20 € bis 35 €, je nach Ausführung.