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Stadtverwaltung Bensheim

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Vorname eines Kindes

Die Vornamen eines Kindes können Sie frei bestimmen, soweit diese den gesellschaftlichen Vorstellung zu einem Vornamen entsprechen.

 

Familienname eines Kindes

Kind und Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit:

  •      Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind und einen gemeinsamen Familiennamen führen, erhält diesen gemeinsamen Familiennamen als Geburtsnamen.
  •      Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Familiennamen führen, erhält den Familiennamen des einen oder des anderen Elternteils als Geburtsnamen. Diese Festlegung gilt auch für alle weiteren Kinder des Elternpaares.
  •      Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, aber bereits vor Geburt des Kindes bei einem Jugendamt oder einem Notar eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgegeben haben – hier gilt gleiches wie unter b).
  •      Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und keine gemeinsame Sorge beim Jugendamt oder einem Notar erklärt haben, erhält den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Durch eine gesonderte Erklärung beider Elternteile kann das Kind auch den Familiennamen des Vaters erhalten. Diese Erklärung muss von beiden Elternteilen persönlich beim Standesamt oder vor einem Notar abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung durch die Urkundsperson und wird wirksam durch die förmliche Entgegennahme durch das Standesamt, welches das Geburtsregister führt (Standesamt am Geburtsort).

Kind oder Eltern mit anderer Staatsangehörigkeit

  • Das Kind erhält einen Familiennamen nach den gesetzlichen Bestimmungen seines Heimatstaates. Die Namensführung kann sich aber auch auf Wunsch der Eltern nach den gesetzlichen Bestimmungen des Heimatstaates eines der Elternteile oder aber auch nach deutschen Bestimmungen richten (siehe oben).

 

Rechtsgrundlagen für die Namensführung und die Beurkundung von Namenserklärungen für ein Kind

  • Art. 10 EGBGB, §§ 1616 ff BGB, § 45 PStG

 

 

 

Kontakt

Standesamt/Team Personenstandswesen
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Telefon: 06251 14-196
06251 14-199
Telefax: 06251 14-101

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