Standesamt - Heiraten und mehr
Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung
Das deutsche Personenstandsrecht kennt keine Ledigkeits- oder auch Familienstandsbescheingung. Daher kann und darf ein deutsches Standesamt eine solche Bescheinigung / ein solches Dokument nicht ausstellen. Wird jedoch ein solches Dokument von einer ausländischen Behörde gefordert, ist mit dieser abzuklären, ob stattdessen ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, oder ob eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand ausreichend ist. Eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand erhalten Sie beim örtlichen Bürgerbüro.
Kontakt
Standesamt/Team Personenstandswesen
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Telefon: 06251 14-196
06251 14-199 Telefax: 06251 14-101
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Montag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr,
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Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr,
14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr