Leistungen A-Z
Sie befinden sich hier auf einer verknüpften Seite des Hessen-Finders. Um Behördengänge auf elektronischem Wege zu ermöglichen, stellt das Land Hessen über den Hessen-Finder zentrale Leistungsbeschreibungen für verschiedene Anliegen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die zentral im Hessen-Finder hinterlegten Dienstleistungen an manchen Stellen von denen der Stadt Bensheim abweichen. Für Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Bensheim stehen Ihnen unser Service-Center und die jeweiligen Teams zur Verfügung.
Bezeichnung: Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsbeschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.
Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport