Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Datenschutzhinweis zur Online-Beantragung des Wahlscheins

Information der betroffenen Personen: Beantragung von Briefwahlunterlagen

Verantwortlicher

Magistrat der Stadt Bensheim, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim (Deutschland)
06251 14-0, info@bensheim.de, www.bensheim.de

Datenschutzbeauftragter:
Datenschutz im Quadrat GmbH, E-Mail: datenschutz@bensheim.de


Angaben zur Verarbeitungstätigkeit

Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:
Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen können durch Online-Dienste die notwendigen Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:
Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO erforderlich.
Wahlschein: § 17 BWahlG / § 13 LWG / § 9 KWG,
Briefwahl: § 36 BwahlG / § 66 BWO / § 32 LWG / § 57 LWO / § 19 KWG / § 45 KWO, Wahlscheinanträge: § 27 BWO / § 13 LWO / § 17 KWO

Die Bereitstellung des Online-Dienstes erfolgt auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 Online-Zugangsgesetz (OZG).

Kategorien von Empfängern:
Intern - Team Bürgerservice

Datentransfer in ein Drittland:
Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.


Zusätzliche Informationspflichten

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
Dieser Onlinedienst dient ausschließlich dazu die von Ihnen erfassten Antragsdaten sicher an die für die Bearbeitung zuständige(n) Stelle(n) weiterzuleiten.

Wählerverzeichnisse und Wahlscheinverzeichnisse werden sechs Monaten nach der Wahl vernichtet.

Rechte der betroffenen Person:
Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) gegenüber dem Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO) und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Beschwerderecht:
Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten über die betroffene Person ist teilweise gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.

Folgen der Nichtbereitstellung:
Briefwahlunterlagen können nicht versendet werden.

Automatisierte Entscheidungsfindung:
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.